Zeuge: Ermittler hatten vor 2011 keine Kenntnis von der NSU-Terrorzelle
Den Einschätzungen des Dortmunder Staatsanwaltes Heiko Artkämper zufolge konnten die deutschen Ermittlungsbehörden vor November 2011 keine Kenntnis von der rechten Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) haben. Zwar habe es schon frühzeitig Vermutungen gegeben, dass hinter der sogenannten Ceská-Mordserie an neun türkisch und griechischstämmigen Kleinunternehmern Rechtsextremisten steckten. Belastbare Hinweise darauf fanden die Ermittler jedoch nicht. Das sagte Artkämper am Donnerstag, 1. Dezember 2016, als Zeuge vor dem 3. Untersuchungsausschuss (NSU II) des Bundestages unter Vorsitz von Clemens Binninger (CDU/CSU) aus.
„Ein Durchgeknallter, der Migranten hasst“
Artkämper leitete unter anderem ab April 2006 das Ermittlungsverfahren zum Mord an Mehmet Kubasik in Dortmund, dem achten Mordopfer des NSU. Bereits kurz nach der Tat hatte er öffentlich vermutet, dass „ein Durchgeknallter, der Migranten hasst“, hinter der Tat stecken könnte. Mit dieser Einschätzung lag er, wie heute bekannt ist, sehr nah an den Tatsachen.
Diese frühe Aussage sei allerdings nur eine von vielen Hypothesen gewesen, sagte Artkämper nun als Zeuge vor dem Ausschuss. Handfeste Indizien, dass Rechtsextreme hinter dem Mord steckten, habe man damals nicht finden können. Stattdessen suchten die Dortmunder Fahnder bis 2008 erfolglos im Rauschgiftmilieu nach den Mördern von Kubasik. 2008 stellte Artkämper die Ermittlungen dann vorläufig ein.
„Ermittlungsarbeit von strukturellem Rassismus fehlgeleitet“
Die Abgeordneten fragten unter anderem, warum die einzelnen Ermittlungsverfahren zur Ceská-Mordserie nicht schon vor 2011 in einem Sammelverfahren gebündelt worden seien. Den Grund dafür kenne er nicht, sagte Artkämper und wies jegliche Verantwortung dafür von sich. CDU/CSU-Obmann Armin Schuster kritisierte, es habe keinen eindeutigen „Herrn des Verfahrens“ gegeben, weshalb die polizeiliche Ermittlungsarbeit sich zuweilen verselbstständigt habe.
Die Obfrau der Linken Petra Pau ergänzte, die polizeiliche Ermittlungsarbeit sei auch teilweise aufgrund von „strukturellem Rassismus“ fehlgeleitet gewesen. Man habe die Mordopfer wegen ihrer Herkunft vorschnell mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht, wodurch man einseitig in die falsche Richtung ermittelt und den Hinterbliebenen der Opfer zusätzlich Leid angetan habe. Dem widersprach Artkämper nicht, sah sich aber auch nicht in der Position, Vorschläge zu machen, wie das künftig zu verhindern sei.
Bekennervideo einziges belastbares Indiz
Nach Artkämper hörte der Ausschuss Georg Oswald, Kriminalkommissar des Bundeskriminalamtes (BKA), als Zeugen. Er war Mitglied der sogenannten Besonderen Aufbauorganisation „BAO Trio“, deren vorsätzliche Aufgabe es war, nach der Enttarnung des NSU im November 2011 die bisherigen Ermittlungen noch einmal neu aufzuarbeiten. Oswald war in diesem Rahmen mit einer ganzen Reihe an Aufgaben betraut. Unter anderem vernahm er eine Vielzahl an Zeugen erneut und fahndete nach weiteren möglichen konspirativen Wohnungen des Terrortrios.
Die Ausschussmitglieder fragten Oswald unter anderem zu den zwei Sprengstoffanschlägen in Köln 2001 und 2004, die dem NSU zugeschrieben werden. Obfrau Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) wollte hierzu wissen, ob es denn überhaupt eindeutige Hinweise darauf gebe, dass die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Bombenleger waren. Nein, die gebe es nicht, antwortete Oswald gerade heraus. Das einzige wirklich belastbare Indiz sei das Bekennervideo der Terrorgruppe.
„Ich persönlich glaube, dass es die beiden sind“
Der Vorsitzende Binninger hielt Oswald ein Überwachungsvideo vor, das die zwei mutmaßlichen Täter unmittelbar vor dem Anschlag in der Kölner Keupstraße im Juni 2004 zeigen soll. Allerdings ist nicht klar zu erkennen, ob es sich dabei tatsächlich um Böhnhardt und Mundlos handelt.
Dazu sei das Videomaterial zu schlecht, eine Gesichtserkennung sei nicht möglich gewesen, sagte Oswald und kam doch zu dem Urteil: „Ich persönlich glaube, dass es die beiden sind.“ Die Statur der Täter stimme durchaus mit denen der NSU-Terroristen überein. Auch Experten der Universität Freiburg hatten auf der Basis einer Gangartanalyse der Männer im Video eine mögliche Identität mit Böhnhardt und Mundlos festgestellt.
Ungeklärte Querverbindungen
Detailliert ging der Ausschuss mehreren Hinweise nach, die auf bisher unentdeckte Unterstützer des NSU schließen lassen könnten. Die Abgeordneten ließen bei den Zeugenbefragungen immer wieder durchblicken, dass sie noch zahlreiche ungeklärte Querverbindungen zwischen Personen aus dem Umfeld des NSU sehen, denen bisher noch nicht ausreichend nachgegangen worden ist. Dabei geht es immer wieder auch um mögliche Verbindungen des NSU zu internationalen Neonazinetzwerken wie „Blood & Honour“, „Combat 18“ oder den „Hammerskins“.
Informationen darüber sollten im Folgenden zwei ehemaligeVerfassungsschützerinnen als Zeuginnen liefern. Dinchen Büddefeld leitete von 2012 bis 2015 die Abteilung Rechtsextremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Cornelia de la Chevallerie war von 2001 bis 2006 Gruppenleiterin beim Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen. Die Befragung der beiden erwies sich allerdings als wenig ergiebig.
Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet
Das lag zum einen daran, dass die Zeuginnen sich an viele Details nicht mehr erinnern konnten. Zum anderen sind Themenkomplexe rund um die Arbeitsweise der Verfassungsschutzämter weitgehend vertraulich eingestuft, was bedeutet, das die Zeugen dazu öffentlich keine Aussage machen dürfen.
Einige zentrale Fragen im NSU-Komplex, etwa zu den Hintergründen der Schredderaktion von V-Mann-Akten im BfV, bleiben somit weiter unbeantwortet. In der Summe bestätigten Büddefeld und de la Chevallerie das, was zuvor bereits von Artkämper und Oswald konstatiert worden war: In Sachen Rechtsterrorismus sind die deutschen Behörden bis 2011 weitgehend im Dunkeln getappt. (fza/02.12.2016)
Liste der geladenen Zeugen
- Dr. Heiko Artkämper
- Georg Oswald
- Dinchen Büddefeld
- Cornelia de la Chevallerie
- B. B.