Bundeswehreinsatz gegen IS-Terrororganisation soll verlängert werden
Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS soll fortgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Antrag (18/9960) vorgelegt, der am Donnerstag, 20. Oktober 2016, erstmals im Bundestag beraten wurde. Die Soldaten sollen maximal bis zum 31. Dezember 2017 eingesetzt werden können.
Luftbetankung, Aufklärung, Begleitschutz
Die Bundesregierung möchte mithilfe der Bundeswehr Frankreich, den Irak und die internationale Koalition im Kampf gegen den IS unterstützen. Konkret sollen die Soldaten Unterstützung bei der Luftbetankung, der luft-, raum- und seegestützten Aufklärung sowie beim Begleitschutz und zur Sicherung des Marineverbandes beitragen.
Darüber hinaus sollen Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner und im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition übernommen werden. Grundlage für den Einsatz sind Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union und den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie der Beschluss der Staats- und Regierungschefs beim Nato-Gipfel am 8. und 9. Juli 2016 in Warschau. Der Sicherheitsrat habe wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgehe, heißt es in dem Antrag.
Überwachung durch AWACS-Aufklärungsflugzeuge
Mit der Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 habe der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Mitgliedstaaten aufgefordert in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, schreibt die Regierung weiter.
Künftig sollen Bundeswehrsoldaten auch in AWACS-Aufklärungsflugzeugen der Nato den Luftraum in Syrien überwachen. Vom Einsatz dieser Aufklärungsflugzeuge verspricht sich die Regierung „eine Verdichtung des Lagebildes unter Weitergabe der dabei gewonnenen Erkenntnisse in Echtzeit an die internationale Anti-IS-Koalition“. Sie beruft sich dabei auf einen entsprechenden Beschluss des Nato-Gipfels vom Juli dieses Jahres, die internationale Koalition mit AWACS-Flügen vom türkischen und internationalen Luftraum aus zu unterstützen.
Bis zu 1.200 Bundeswehrsoldaten im Einsatz
Vorgesehen ist laut Antrag, wie bisher bis zu 1.200 Soldaten der Bundeswehr „Frankreich, Irak und die internationale Koalition in ihrem Kampf gegen IS“ zu entsenden. Sie sollen weiterhin Aufgaben der Luftbetankung, der Aufklärung („insbesondere luft-, raum- und seegestützt“), des „seegehenden Schutzes“ sowie als Teil des Stabspersonals übernehmen.
Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolge „vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien, auf dem Territorialgebiet von Anrainer-Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete“. Die AWACS-Flüge, bei denen Daten gewonnen und weitergegeben werden, sollen im Nato-Luftraum oder internationalen Luftraum stattfinden. Das Mandat ist befristet bis zum 31. Dezember 2017, die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf knapp 134 Millionen Euro.
„Recht zur kollektiven Selbstverteidigung gegeben“
Die Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei, aber auch in Deutschland hätten gezeigt, „dass von der Terrororganisation IS trotz des erfolgreichen Vorgehens der internationalen Anti-IS-Koalition, insbesondere im Irak und in Syrien, weiterhin ein bewaffneter Angriff ausgeht, der uns auch in Europa sehr konkret betrifft und gegen den das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung gegeben ist“, schreibt die Bundesregierung. Der IS stelle aufgrund seiner extremistisch-salafistischen Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer auch aus Sicht des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar.
Der Bedrohung durch IS müsse „weiterhin entschieden und in einem abgestimmten Ansatz“ begegnet werden. Neben der Beteiligung an der internationalen Anti-IS-Koalition sowie Ausrüstungshilfen und Ausbildungsunterstützung für die irakischen Sicherheitskräfte und die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak würden von deutscher Seite Ertüchtigungsmaßnahmen für Jordanien und Tunesien, aber auch beispielsweise Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau in Libyen, dazu beitragen, die Verbreitung von weiteren Keimzellen von IS zu verhindern. Der deutsche militärische Beitrag sei eingebettet in einen „breiten zivilen Ansatz“. Übergeordnetes Ziel bleibe eine „umfassende politische Friedenslösung für Syrien, aber auch die dauerhafte politische und wirtschaftliche Stabilisierung und Transformation des Irak“.(eis/ahe/20.10.2016)