Bundestagsbeschlüsse am 2. und 3. Juni
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juni, und Freitag, 3. Juni 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Mütterrente in Ostdeutschland: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 3. Juni einen Antrag der Linken (18/4972) abgelehnt, „Ungerechtigkeiten bei Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag“ zu beheben. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/6706). Die Einbeziehung von vor 1992 geborenen Kindern wird seit Einführung der sogenannten „Mütterrente“ mit zwei Renten-Entgeltpunkten honoriert. Allerdings werden Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren haben, nach Ansicht der Linken gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während West-Frauen pro Kind seit 1. Juli 2015 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhielten, seien es im Osten lediglich 27,05 Euro. Dazu komme, dass dieser Zuschlag bei Ost-Rentnerinnen, die noch einen Auffüll- oder Übergangszuschlag nach dem Rentenüberleitungsgesetz erhalten, nicht vom geschützten Zahlbetrag der Rente abgeschmolzen werde, diese Renten also mindere. Die Linke hatte gefordert, die Kindererziehungszeiten und andere pauschal bewertete Versicherungszeiten rückwirkend zum 1. Juli 2014 mit dem aktuellen, im Westen geltenden Rentenwert zu bewerten.
Finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR: Einstimmig hat der Bundestag am 2. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (18/8040, 18/8261) auf Empfehlung des Sportausschusses (18/8515) angenommen. Damit wird für finanzielle Hilfen für Dopingopfer, die aus dem Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahr 2002 keine Leistungen erhalten haben, erneut ein Fonds eingerichtet, mit dem Betroffene nach denselben Kriterien, in gleicher Verfahrensweise und in entsprechender Höhe einmalige Zahlungen erhalten können. In der DDR wurde Hoch- und Nachwuchsleistungssportler systematisch gedopt. Der 2002 errichtete Hilfsfonds leistete Zahlungen an 194 Dopingopfer. Der Fonds war damit ausgeschöpft, hatte jedoch nicht alle Opfer erfasst, heißt es in der Gesetzesbegründung. Inzwischen seien viele Opfer bekannt, die nach damaligen Kriterien einen Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Hilfe gehabt hätten. Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen fand ein Änderungsantrag der Linken (18/8622) keine Mehrheit, finanzielle Hilfen auch für Sportlerinnen und Sportler der alten Bundesrepublik anzubieten, die gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen gedopt wurden.
Befristete Absprachen zur Begrenzung der Milchmenge: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 2. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur ersten Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (18/8235) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/8646) angenommen. Damit wird der Anwendungsbereich des Gesetzes von anerkannten Agrarorganisation zu nicht anerkannten Agrarorganisationen ausgedehnt. Der Milchbranche wird die Möglichkeit gegeben, auf freiwilliger Basis eine befristete Absprache zur Begrenzung der Milchmenge vorzunehmen. Der Bundestag verabschiedete zudem eine Entschließung, in der es heißt, die Branche sei selbst gefordert. Der Bundestag gebe ihr mit dieser Gesetzesänderung ein Instrument an die Hand, sich stärker als bisher in der Branche zusammenzuschließen und Branchenvereinbarungen für allgemeinverbindlich zu erklären. Schon bisher eröffne das Genossenschaftsrecht die Möglichkeit, mehr Flexibilität im Bereich der Lieferbeziehungen zu schaffen. Davon werde aber kaum Gebrauch gemacht. Der Bundestag erwarte von den Genossenschaften, in eigener Verantwortung kurzfristig tragfähige Lösungen zur Verbesserung der Marktstellung ihrer Erzeuger anzugehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diesen Weg durch entsprechende Rechtsetzungen konsequent zu gestalten.
Fachkräftepotenzial: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 2. Juni einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/8614) angenommen, das Fachkräftepotenzial auszuschöpfen und die Zukunftschancen der deutschen Wirtschaft zu sichern. Damit wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Unternehmen über die Möglichkeiten der Assistierten Ausbildung und der ausbildungsbegleitenden Hilfe aufzuklären und sie bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen zu unterstützen. Der beruflichen Bildung sollten neben der akademischen Bildung gleiches Gewicht gegeben und die duale Berufsausbildung mit einer öffentlichen Aufwertungskampagne gestärkt werden. Gestärkt werden soll auch der Meisterbrief, da durch ihn betriebliche Führungskompetenz und Unternehmergeist vermittelt werde. Durch die Förderung flexibler Arbeitszeiten und von Kinderbetreuungsangeboten soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden.
Milchkrise: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 2. Juni einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (18/6206) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/8641) abgelehnt, den Milchmarkt zu stabilisieren und die Milchkrise zu beenden. Die Opposition hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Milchmarktes einzusetzen. Dazu sollten Milchviehbetriebe, die ihre Milcherzeugung um fünf bis 20 Prozent drosseln, für einen befristeten Zeitraum mit Bonuszahlungen entschädigt werden, um kurzfristig die Angebotsmenge auf dem Markt zu reduzieren.
Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung erweitert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 2. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (18/8042) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/8647) zugestimmt. Damit wird der Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung vor allem für gering qualifizierte Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer verbessert. Es wird klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung können Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen erhalten, wenn dies für eine erfolgreiche Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung erforderlich ist. Bei erfolgreicher Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen wird eine Prämie gezahlt. Die bis Ende 2016 befristete Regelung, wonach die Bundesagentur für Arbeit innovative Ansätze der aktiven Arbeitsförderung erproben kann, wird entfristet. Gegen das Votum der Linken lehnte das Parlament einen Antrag der Linken (18/7425) ab, die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgebliche Rahmenfrist, in der die Anwartschaftszeiten für einen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden müssen, vorn zwei auf drei Jahre heraufzusetzen. Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken scheiterten auch Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag (18/5386), den Zugang zur Arbeitslosenversicherung an die sich wandelnde Arbeitswelt anzupassen und die Voraussetzungen zum Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld grundlegend zu verändern. Bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/3918) ab, die Arbeitsförderung neu auszurichten. Dazu sollte die Arbeitsförderung finanziell und personell besser ausgestattet werden, so die Grünen. Unter anderem müsse mit dem Aufbau eines verlässlichen sozialen Arbeitsmarkts begonnen werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5119).
Störerhaftung bei öffentlichen WLAN-Netzen beseitigt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 2. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Telemediengesetzes (18/6745) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/8645) angenommen. Damit entfällt die bisherige sogenannte Störerhaftung der Betreiber öffentlicher Funknetze für den Internetzugang (WLAN) bei Rechtsverstößen von Nutzern dieses WLAN. Hürden wie Vorschaltseiten, Verschlüsselung oder die Belehrung der Nutzer über Rechtsverletzungen werden abgeschafft. Dafür unterliegen Anbieter, die Dritten einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen, künftig den gleichen Bedingungen, wie sie jetzt schon Internetzugangsanbieter besitzen. Der Bundestag verabschiedete mit dem gleichen Abstimmungsverhalten eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, auf europäischer Ebene Vorschläge einzubringen, um zügig rechtssichere Regelungen für schnelle und effektive Verfahren zur Rechtsdurchsetzung im Internet zu etablieren. Es sollten Maßnahmen entwickelt werden mit denen die Finanzströme von Plattformen, die gewerbsmäßig Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ausgetrocknet werden können. Die Rechteinhaber sollten legale, nutzerfreundliche Angebote mit einfachen, praktikablen und angemessenen Vergütungsmodellen weiterentwickeln. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Grünen und der Linken zur Änderung des Telemediengesetzes (Störerhaftung, 18/3047) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/3861) ab. Darin hatten die Oppositionsfraktionen gefordert, die WLAN-Netzbetreiber von der sogenannten Störerhaftung zu befreien, um für einen einfachen und kostengünstigen Internetzugang die Mitnutzung bestehender Netze zu ermöglichen.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 2. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/8243) abgelehnt, der sich auf EU-Beschlussvorschläge zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und den Staaten der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC) und deren Staaten andererseits (Ratsdokument 5608/16) sowie zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) andererseits (Ratsdokument 6126/16) bezieht. Die Grünen lehnen beide Partnerschaftsabkommen ab, weil sie befürchten, dass mit diesen Abkommen eine eigenständige, breitenwirksame und nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern verhindert wird. Auch würde die Umsetzung der von der Afrikanischen Union beschlossenen afrikanischen Freihandelszone erheblich erschwert. Die Grünen wollten, dass die EU neu verhandeln sollte, um die selbstbestimmte Entwicklung der Partnerländer zu unterstützen, die Wertschöpfung vor Ort zu fördern, die Ernährungssouveränität zu sichern und die regionale Integration der Länder des Südens zu befördern.
Zusammenarbeit mit dem Kosovo: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 2. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 29. Juni 2015 zwischen Deutschland und dem Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (18/8211) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (18/8642). Das Abkommen regelt die Rechtshilfe sowie Auslieferungs- und Überstellungsfragen. Ziel ist es, dass der Kosovo in Zukunft auf Rechtshilfeersuchen der Bundesrepublik reagiert.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 2. Juni Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 313 bis 320 übernommen (18/8411, 18/8412, 18/8413, 18/8414, 18/8415, 18/8416, 18/8417, 18/8418).
Endverbleibsnachweis für Rüstungsgüter wird Pflicht: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 2. Juni darauf verzichtet, die sechste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/7992) zu ändern. Damit wird bei der Beantragung der Ausfuhr von Waffen, Munition und Rüstungsmaterial eine Nachweispflicht für den Endverbleib eingeführt. Dazu wird auch eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Kontrollen des Endverbleibs durch deutsche Behörden geschaffen. Eingeführt wird eine Ausnahmeregelung vom EU-Waffenembargo gegen Russland für die Einfuhr bestimmter Raketentreibstoffe. Mit der Verordnung will die Regierung vor allem die unkontrollierte Anhäufung und Weiterleitung von Kleinwaffen verringern. Der Endempfänger verpflichtet sich, die durch Neubeschaffungen zu ersetzenden Rüstungsgüter zu vernichten, was durch die deutschen Behörden auch überprüft werden muss. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8276).
Völkermord an den Armeniern: Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, im Übrigen einstimmig, hat der Bundestag am 2. Juni einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/8613) angenommen, der die Erinnerung und das Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916 zum Gegenstand hat. Der Bundestag forderte die Bundesregierung unter anderem auf, weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen und die türkische Seite zu ermutigen, sich mit den damaligen Vertreibungen und Massakern offen auseinanderzusetzen, um damit den notwendigen Grundstein zu einer Versöhnung mit dem armenischen Volk zu legen. Ebenso sollte sich die Regierung dafür einsetzen, dass zwischen Türken und Armeniern durch die Aufarbeitung von Vergangenheit Annäherung, Versöhnung und Verzeihen historischer Schuld erreicht wird. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/4335) ab, wonach sich die Bundesregierung unter anderem vorbehaltlos zur historischen Mitverantwortung des Deutschen Reichs am Völkermord bekennen sollte. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/7909). (vom/03.06.2016)