Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
Zwei Gesetzentwürfe, die Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen sollen, werden am Donnerstag, 28. April 2016, in erster Lesung beraten. Ab 11.50 Uhr geht es 60 Minuten lang zum einen um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (18/8210). Der Referentenentwurf hierzu von Bundesjustizminister Heiko Maas war wegen Unstimmigkeiten in der Regierung längere Zeit auf Eis gelegen. Auf der Tagesordnung steht zudem der von der Fraktion Die Linke eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Sexualstrafrechts (18/7719). Gemeinsam ist den Entwürfen das Bestreben, den jetzigen Zustand zu ändern, dass es bei sexuellen Übergriffen oft zu einer Einstellung des Verfahrens nicht etwa wegen Mangels an Beweisen, sondern ausdrücklich wegen Nichterfüllung des Tatbestands kommt. Dieser setzt voraus, dass sich das Opfer gewehrt hat.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Deutliches Nein soll ausreichen
Der deutlich artikulierte Unwillen soll künftig ausreichen, auch wenn es zu keiner Gegenwehr gekommen ist, beispielsweise aus Rücksicht auf die nebenan schlafenden Kinder. Zudem sollen „sexuelle Handlungen unter Ausnutzung besonderer Umstände“ unter Strafe gestellt werden, womit vor allem die bestehende Schutzlücke in sogenannten Überraschungsfällen geschlossen werden soll.
Im Gesetzentwurf der Linken heißt es in der Begründung, dass an dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ keinesfalls gerüttelt werden solle. Da es gerade bei Sexualdelikten häufig keine Zeugen gibt und daher Aussage gegen Aussage steht, wird es nach Einschätzung der Fraktion auch nach der vorgeschlagenen Neufassung des Strafgesetzbuches „nicht zwingend mehr Verurteilungen“ geben.
Doch weiter heißt es in der Begründung: „In Fällen, bei denen aber zusätzliche Beweismittel zur Verfügung stehen und die bisher allein wegen der erwähnten Strafbarkeitslücken ungestraft blieben, werden künftig Verurteilungen ermöglicht.“
Strafe auch für „Grapschen“
Die Koalitionsfraktionen wollen im Zuge der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs zudem bisher straflose Formen von „Grapschen“ unter Strafe stellen. Dies ist insbesondere eine Reaktion auf die Vorfälle in der Silvesternacht 2015 in Köln.
Ein etwas älterer Gesetzentwurf der Grünen (18/5384), der ebenfalls einen besseren Schutz von Vergewaltigungsopfern zum Ziel hat, ist bereits in erster Lesung beraten und steht daher nicht auf der Tagesordnung. (pst/20.04.2016)