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Recht

Bundestag beschließt bessere Bilanzprüfung

Im Zuge der Aufarbeitung der Finanzkrise hat der Gesetzgeber jetzt die Wirtschaftsprüfer ins Visier genommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, 17. März 2016, das von der Bundesregierung vorgelegte Abschlussprüfungsreformgesetz (18/7219, 18/7454) in der vom Rechtsausschuss leicht geänderten Fassung (18/7902). Er zieht damit Konsequenzen daraus, dass in der Vergangenheit große Risiken in den Büchern von Finanzinstituten von den Abschlussprüfern nicht aufgedeckt worden waren. Mit dem Gesetz, das nun noch durch den Bundesrat muss, wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

SPD: Beziehungsgeflechte aufbrechen

Kern des Gesetzes ist ein Rotationsprinzip, das besagt, dass Unternehmen von öffentlichem Interesse, also in erster Linie Banken und Versicherungen, nach spätestens zehn Jahren ihren Wirtschaftsprüfer wechseln müssen. 

Metin Hakverdi (SPD) sagte in der Debatte, bei den mit der Finanzkrise zutage getretenen Fehlleistungen von Abschlussprüfern sei aufgefallen, dass lange Prüfdauer „betriebsblind“ mache. Deshalb müsse man „extrem lange Beziehungsgeflechte zwischen Prüfungsgesellschaften und den zu prüfenden Unternehmen aufbrechen“.

Grüne: Schlechtes Gesetz

Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf schlecht, da er „auf massive Fehlentwicklungen der letzten Jahre keine adäquate Antwort gibt“. Seine Fraktion forderte in einem Änderungsantrag (18/7906) und einem Entschließungsantrag (18/7907) eine Verkürzung der Rotation auf sechs Jahre, fand in der Abstimmung aber nur in der Fraktion Die Linke Unterstützung dafür.

Den Koalitionsfraktionen warf Schick vor, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie vor den großen Wirtschaftsprüfungskonzernen eingeknickt zu sein. Die vier marktbeherrschenden Unternehmen kassierten 95 Prozent aller Honorare für Abschlussprüfungen. Bei den Banken entfielen 80 Prozent der Honorare auf die zwei größten Gesellschaften, bei den Versicherungen 70 Prozent auf nur eine.

CDU/CSU: Prüferwechsel verursacht Kosten

Dagegen verwies Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) darauf, dass ein Wechsel des Prüfers immer höhere Kosten für das geprüfte Unternehmen bedeute, da sich der neue erst einarbeiten müsse und sich das honorieren lasse. Daher sei die Zehn-Jahres-Regelung angemessen.

Zudem sei bei neuen Wirtschaftsprüfern, die die Struktur eines Unternehmens noch nicht so gut kennen, die Gefahr größer, dass sie etwas übersehen. Hirtes Fraktionskollege Fritz Güntzler brachte das auf die Formel: „Neue Besen kehren gut, aber die alten wissen, wo der Dreck liegt.“

Hirte verwies zudem auf die Neuerung, dass Abschlussprüfer offenlegen müssten, wenn sie für das geprüfte Unternehmen auch andere Aufgaben, etwa in der Unternehmens- oder Steuerberatung, wahrnehmen. „Aggressive Steuerplanung“ für dieses Unternehmen solle ihnen sogar ausdrücklich verboten werden.

Linke: Monopolmacht brechen

Dass aber Abschlussprüfern überhaupt „Nichtprüfungsleistungen“ für das geprüfte Unternehmen weiterhin erlaubt sein sollen, nannte Harald Petzold (Die Linke) einen der Gründe, warum seine Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen könne. Wie Schick bemängelte auch er, dass die „Monopolmacht“ der „Big Four“ im Prüfungsgeschäft nicht gebrochen werde.

Mit dem Willen, dass „wenigstens ein paar Reste der EU-Reform erhalten bleiben“, begründete Petzold die Enthaltung seiner Fraktion in der Schlussabstimmung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dagegen mit Nein, die Koalitionsfraktionen mit Ja. (pst/17.03.2016)