Bundestagsbeschlüsse am 25. und 26. Februar
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar, und Freitag, 26. Februar 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Meister-BAföG erweitert: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 26. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (18/7055) in der vom Bildungs- und Forschungsausschuss geänderten Fassung (18/7676) angenommen. Die Förderung nach dem sogenannten „Meister-BAföG“ wird für Hochschulabsolventen bis höchstens zum Bachelor- oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss geöffnet. Neben dem Basisunterhaltsbetrag werden weitere Leistungskomponenten sowie die Einkommens- und Vermögensfreibeträge erhöht. Mit der Anhebung des Erfolgsbonus auf 30 Prozent soll der Anreiz der erfolgreichen Teilnahme an der Aufstiegsprüfung verstärkt werden. Weitere Änderungen betreffen die Förderung der häuslichen Pflege. Die Mindestaufenthaltsdauer für die Förderung von Ausländern mit Aufenthaltstiteln oder Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird von vier Jahren auf 15 Monate verkürzt. Der Wechsel aus dem BAföG ins „Meister-BAföG“ wird für förderfähige Fachschülerinnen und Fachschüler unter bestimmten Umständen ermöglicht. Die Länder werden verpflichtet, ab dem 1. August 2016 ein elektronisches Antragsverfahren bereitzustellen. Für längere Antragsbearbeitungszeiten wurde eine Vorschussregelung eingefügt. In einer Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Ende 2019 über die Auswirkungen dieser Novelle zu berichten und die bundeseigene KfW-Bankengruppe prüfen zu lassen, ob der Bildungskredit für Auszubildende und Studierende auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer weiteren, nicht mehr mit einem gesetzlichen Anspruch förderfähigen Aufstiegsfortbildung ausgeweitet werden kann. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linken (18/7695), wonach die Vollzeit-Fortbildungsdichte auch dann erreicht sein sollte, wenn innerhalb eines Ausbildungsabschnitts Pflichtpraktika abgeleistet werden. Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit ihrem Antrag (18/7234), die Durchlässigkeit der Bildung zu sichern und Förderlücken zwischen beruflicher Bildung und Studium zu schließen. Unter anderem sollte die Berufsausbildungsbeihilfe auch für die vollzeitschulischen Ausbildungen geöffnet werden. Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/7239) ab, in dem eine „Bildungszeit Plus“ gefordert wurde, die Weiterbildung für alle ermöglichen und lebenslanges Lernen fördern sollte. Die „Bildungszeit Plus“ sollte allen Interessierten offenstehen und flexibel auf die individuelle Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation eingehen.
Kuratorium des Deutsches Instituts für Menschenrechte: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 26. Februar Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD für die vom Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (18/7703) angenommen. Damit sind als Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion Roland Jahn und Prof. Dr. Christine Schumacher, auf Vorschlag der SPD-Fraktion Prof. Dr. Markus Krajewski gewählt. Als Vertreter der Zivilgesellschaft sind auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion Ute Granold und Martin Lessenthin, auf Vorschlag der SPD-Fraktion Dr. Anja Nordmann in das Kuratorium gewählt.
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 25. Februar einen Antrag von CDU/CSU und SPD zu den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, die 2030-Agenda konsequent umzusetzen (18/7361), angenommen. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele einzusetzen, die auf der Linie der haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben liegt. Im Rahmen der zusätzlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sollen weitere Schritte unternommen werden, um das Ziel, zu erreichen, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/7632 Buchstabe a).
Vergaberecht geändert: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 25. Februar die Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/7693) geändert. Die Verordnung regelt Einzelheiten der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Durch eine stärkere Gliederung und Strukturierung der Regelungen solle es einfacher werden, die für den jeweiligen Verfahrensschritt im Vergabeprozess anzuwendenden Vorschriften zu ermitteln. Die drei in einer Mantelverordnung zusammengefassten Verordnungen ergänzen die 2015 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossenen Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen.
Änderungen im gewerblicher Rechtsschutz: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 25. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (18/7195) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/7684) angenommen. Damit werden Prozesse im Deutschen Patent- und Markenamt vereinfacht und beschleunigt. Ziel ist es, den elektronischen Rechtsverkehr der Behörde zu beschleunigen und das Nichtigkeitsverfahren vor dem Amit in Designsachen zu verbessern. Außerdem wurde das deutsche Recht an geändertes europäisches Recht zur Beschlagnahme rechtsverletzender Waren an der Grenze sowie zum Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen angepasst.
Bahnhofsprojekt Stuttgart 21: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 25. Februar einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (18/3647), „offene Fragen“ zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufzuklären, abgelehnt. Die Opposition wollte die Bundesregierung unter anderem auffordern, dafür zu sorgen, dass die aktuelle Kostenentwicklung des Projekts Stuttgart 21 kurzfristig offengelegt und eine neue Kosten-Nutzen-berechnung durchgeführt wird. Auch sollte der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofs zu Stuttgart 21 dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Die unternehmerischen Risiken und die Rechtslage für den Bahnkonzern und seinen Aufsichtsrat bei weiter steigenden Kosten und „nachweislicher Unwirtschaftlichkeit des Projekts“ sollten dargestellt werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/5399). Ein Änderungsantrag beider Fraktionen (18/7694), ihren eigenen Antrag in zwei Punkten zu ändern, war zuvor mit Koalitionsmehrheit ebenfalls abgelehnt worden.
Zahlungskontengesetz beschlossen: Einstimmig hat der Bundestag am 25. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/7691) angenommen. Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und damit auch für Flüchtlinge. Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU können diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto wird auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlaichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt. Zu den grundlegenden Funktionen gehören das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Banken dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen. Außerdem wird die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten verbessert. Banken werden verpflichtet, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren. Der Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter wird erleichtert. Wer ein Basiskonto eröffnen will, muss im Eröffnungsantrag angeben können, dass das Konto auch ein Pfändungsschutzkonto sein soll. Bisher war dies erst nach der Eröffnung möglich. Präzisiert werden die Voraussetzungen für ein Kündigungsrecht der Bank wegen Zahlungsverzugs. Unterhalb von 100 Euro kommt eine Kündigung nicht in Betracht. Gegen das Votum der Opposition scheiterten die Grünen mit einem Entschließungsantrag (18/7702), wonach die Bundesregierung unter anderem beim Kontowechsel einen zweckmäßigen Datentransfer und eine ununterbrochene Kontoverbindung gewährleisten sollte.
Europäische Einlagensicherung: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 25. Februar einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/7644) zum Vorschlag für eine EU-Verordnung Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (Ratsdokument 14649/15) angenommen. Damit äußerte der Bundestag die Erwartung, dass eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung zum jetzigen Zeitpunkt unterbleibt. Der Bundestag erinnert daran, dass die vereinbarten Regelungen zur europäischen Bankenunion noch nicht vollständig umgesetzt seien und praktische Erfahrungen damit fehlten. Auch gebe es grundsätzliche und rechtliche Erwägungen. Der Bundestag dringt darauf, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden. Dazu gehöre vor allem, dass bedeutende Banken ausreichend Puffer haben, um Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen. Zudem müssten die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken durch weitere Maßnahmen wirksam reduziert werden. Auch behält sich der Bundestag vor, eine Subsidiaritätsklage zu erheben.
Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 25. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (18/7316) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/7634) angenommen. Das Gesetz zeichnet im Wesentlichen die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach, mit denen Zuständigkeiten und Behördenbezeichnungen in den Rechtsvorschriften angepasst werden. Es enthält auch eine Verordnungsermächtigung, die es dem Bundesverkehrsministerium erlaubt, notwendige Änderungen in allen betroffenen Rechtsverordnungen vorzunehmen, sowie eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes aufgrund der neuen Stellenstruktur. Gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen scheiterte Die Linke mit einem Änderungsantrag (18/7647), wonach die Länder den Verordnungen zur Umsetzung der Reform zustimmen müssten.
Intelligente Mobilität: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Februar einen Antrag von CDU/CSU und SPD, intelligente Mobilität zu fördern und die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor zu nutzen (18/7362), auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/7635) angenommen. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter anderem eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorzulegen, ein „digitales Straßennetz“ zum Aufbau einer intelligenten Verkehrssteuerung und -infrastruktur sowie einen Aktionsplan „Digital vernetztes Auto – intelligente Straßeninfrastruktur“ zu erstellen. Auch sollten digitale Innovationen bei den Verkehrsträgern vorangebracht werden. Entlang von Autobahnen und Schienen solle die Regierung eine sichere Versorgung mit schnellem, mobilem Internet ermöglichen, die Einführung des Mobilfunkstandards 5G unterstützen und die treibhausgasoptimierte Navigation und Verkehrslenkung forcieren.
Neuzulassung von Glyphosat: Mit 446 Nein-Stimmen bei 117 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen hat der Bundestag am 25. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7675) abgelehnt, die „voreilige Neuzulassung von Glyphosat“ zu stoppen. Der Antrag bezog sich auf den EU-Vorschlag für eine Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat. Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes einer Zulassungserneuerung von Glyphosat für 15 Jahre zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuzustimmen und eine Vertagung der Abstimmung zu beantragen, um Politik und Öffentlichkeit ausreichend Zeit zu geben, zu dem endgültigen Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission Stellung zu nehmen. Glyphosat sei mengenmäßig das mit Abstand am meisten eingesetzte Pflanzenschutzmittel, finde sich in Boden, Wasser und Luft und gefährde die biologische Vielfalt in Deutschland, heißt es im Antrag der Grünen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 25. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 282 bis 288 übernommen (18/7569, 18/7570, 18/7571, 18/7572, 18/7573, 18/7574, 18/7575).
EU-Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Gegen das Votum der Grünen und des CSU-Abgeordneten Hartmut Koschyk bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 25. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (18/7218, 18/7452) auf Empfehlung des Ernährungs- und Landwirtschaftsausschusses (18/7696) angenommen. Damit wird ein Tabakerzeugnisgesetz geschaffen, weitere Gesetze werden geändert. Außer Kraft gesetzt werden das Vorläufige Tabakgesetz, die Tabakprodukt-Verordnung und die Tabakverordnung. Mit dem Gesetz werden erstmals neben Tabakerzeugnissen und pflanzlichen Raucherzeugnissen auch elektronische Zigaretten und deren Nachfüllbehälter reguliert. Es muss künftig mit Warnhinweisen noch deutlicher auf die Gefahren des Konsums hingewiesen werden. Dazu kommen für Rauchtabakerzeugnisse kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise. Für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten werden verschiedene Zusatzstoffe, die diese Erzeugnisse attraktiver machen, verboten. Weitere Regelungen betreffen die Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure und den grenzüberschreitenden Fernabsatz. Ferner enthält das Gesetz Regelungen zur Rückverfolgbarkeit und zum Sicherheitsmerkmal. Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter werden Anforderungen an die Produktsicherheit gestellt. Hinsichtlich der Werbebeschränkungen werden nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den Tabakerzeugnissen gleichgestellt.
Einführung beschleunigter Asylverfahren beschlossen: Mit 429 Ja-Stimmen bei 147 Gegenstimmen und vier Enthaltungen hat der Bundestag am 25. Februar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (18/7538) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/7645) angenommen. Damit wird für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt. Die zeitlichen Abläufe sollen so gestaltet werden, dass das Verwaltungsverfahren innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden können. Um die staatlichen Verteilentscheidungen durchzusetzen, haben Verstöße gegen die räumliche Beschränkung für die Asylbewerber Sanktionen im Asylverfahren zur Folge. Zudem wird der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit der Registrierung und Verteilung der Asylsuchenden verknüpft. Asylsuchende erhalten die vollen Leistungen erst nach Registrierung, Verteilung und Ausstellung des neuen Ankunftsnachweises in der ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung. Die Höhe der Leistung wird gegenüber den geltenden Leistungssätzen dadurch abgesenkt, dass einzelne Verbrauchsausgaben nicht berücksichtigt werden. Der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem, also eingeschränktem Schutz wird für zwei Jahre ausgesetzt. Zum besseren Schutz von Minderjährigen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften wird eine Regelung zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen durch die Personen getroffen, die in diesen Einrichtungen und Unterkünften mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung der Minderjährigen beauftragt sind. Mit 427 Ja-Stimmen bei 147 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen hatte der Bundestag zuvor in zweiter Lesung über die geplante Regelung zum Familiennachzug (Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzentwurfs) namentlich abgestimmt und diese Regelung bestätigt. Ein Entschließungsantrag der Grünen (18/7674), zügige, qualifizierte und faire Asylverfahren sicherzustellen, fand keine Mehrheit. Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag zugleich einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Streichung der obligatorischen Widerrufsprüfung im Asylverfahrensgesetz (18/6202) abgelehnt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach der Unanfechtbarkeit der Asylanerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes oder sonstiger Abschiebeverbote in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung weiterhin vorliegen. Nach Auffassung der Grünen sollte das obligatorische Widerrufsverfahren gestrichen werden, weil die Zahl der tatsächlichen Widerrufe in keinem angemessenen Verhältnis zum erheblichen Prüfungsaufwand beim Bundesamt stehe.
Erleichterte Ausweisung straffälliger Ausländer: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern (18/7537) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/7646) angenommen. Künftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse liegt künftig bereits dann vor, wenn ein Ausländer wegen einer der genannten Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, unabhängig davon, ob sie zur Bewährung ausgesetzt ist. Asylsuchenden, die eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten, kann konsequenter als bisher die Rechtsstellung als anerkannter Flüchtling versagt werden.
Besonders gefährdete Flüchtlinge: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6646), besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser zu schützen, abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Familienausschusses (18/7697). Die Grünen wollten die Bundesregierung unter anderem auffordern, für eine umfassende Umsetzung der Schutzvorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie in deutsches Recht zu sorgen und Gemeinschaftsunterkünfte von einer Betriebserlaubnis abhängig zu machen. (vom/26.02.2016)