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Recht

Bundestagsplenum votiert für die Baukreditreform

Das Recht für Wohnimmobilienkredite wird geändert. Der Bundestag stimmte am Donnerstag, 18. Februar 2016, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5922, 18/6286) in der vom Rechtsausschuss in einigen wichtigen Punkten geänderten Fassung (18/7584) zu. Mit dem Gesetzentwurf wird die 2014 beschlossene Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU, eine Reaktion auf die Rolle fauler Immobilienkredite in der Finanzkrise, in nationales Recht umgesetzt. Zugleich enthält der Gesetzestext auch Regelungen zu Dispo- und Überziehungskrediten sowie zu Pensionsrückstellungen von Betrieben.

„Neue Möglichkeiten für Verbraucher“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, Ulrich Kelber (SPD), sprach von neuen Möglichkeiten für Verbraucher, die das Gesetz mit sich bringe.

Er nannte unter anderem eine verbesserte vorvertragliche Information der Kreditnehmer und die Einführung eines bisher fehlenden Widerrufsrechts bei sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen, die sich, wie Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) in der Debatte sagte, oft als „Verbraucherfalle“ erwiesen hätten.

Linke: Verbraucherrechte eingeschränkt

Für Caren Lay (Die Linke) gehen die Verbesserungen nicht überall weit genug, teilweise konstatierte sie auch Verschlechterungen. Die Koalition schaffe es, dass mit einer EU-Richtlinie, „mit der die Rechte der Verbraucher gestärkt werden sollen, am Ende den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch noch ihre Möglichkeiten genommen werden“.

Lay meinte damit insbesondere eine Regelung zum Widerrufsrecht bei bestimmten Immobiliendarlehen. Weil manche Widerrufsbelehrungen in einem höchstrichterlichen Urteil für ungültig erklärt wurden, gilt für die betroffenen, inzwischen sechs bis 14 Jahre alten Verträge ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Dieses soll nun drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes beendet werden.

Das Gesetz führt außerdem eine Beratungspflicht der Banken für Kunden ein, die ihr Konto längere Zeit stark überziehen. Der Linken reicht das nicht aus. Lay forderte eine Deckelung der Dispozinsen bei fünf Prozent über dem EZB-Zinssatz. Die Banken machten „Reibach auf Kosten von Menschen, die auf den Dispo angewiesen sind“, klagte sie. Eine Deckelung forderte Lay auch für Vorfälligkeits-Entschädigungen, die Banken verlangen können, wenn Kunden ihre Immobilienkredite vor Ende der Laufzeit zurückzahlen. Diese Entschädigungen seien die höchsten in Europa, stellte Lay fest.

CDU/CSU: Deutsches Festzinssystem gesichert

Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) verteidigte die Entscheidung der Koalition, bei den Vorfälligkeits-Entschädigungen „nicht in die Vertragsfreiheit einzugreifen“. Diese Entschädigungen sicherten das deutsche Festzinssystem, welches auch Verbraucher schütze. Dieses System bringt dem Kreditnehmer eine kalkulierbare Zinsbelastung und der Bank kalkulierbare Einnahmen.

Die Beendigung des ewigen Widerrufsrecht begrüßte Heck „im Sinne der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens“. Einerseits könnten Verbraucher, die dies wollten, noch drei Monate lang ihre alten Verträge widerrufen. Andererseits wäre für die betroffenen Kreditgeber, überwiegend kleine Banken und Sparkassen, danach die Ungewissheit beendet.

Grüne: Keine faire Interessenabwägung

Dem entgegnete Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen), die Bankenvertreter hätten in den Beratungen selbst nicht sagen können, in wie vielen Fällen von der unbegrenzten Widerrufsmöglichkeit überhaupt Gebrauch gemacht wurde. Die getroffene Regelung sei „keine faire Interessenabwägung“. Schick kritisierte außerdem eine Bestimmung zu Pensionsrückstellungen, die während der Ausschussberatungen noch in den Gesetzentwurf aufgenommen worden war.

Dabei geht es darum, dass wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase Unternehmen immer mehr Geld zurücklegen müssen, um ihre Verpflichtungen aus der Betrieblichen Altersversorgung abzusichern. Diese Belastung soll abgemildert werden, indem für die Berechnung der Rückstellungen nicht die Zinsen der letzten sieben Jahre herangezogen werden müssen, sondern der letzten zehn Jahre. Schick sagte dazu, es werde nur „das Problem in die Zukunft verschoben“. Die Bundesbank habe sich in der Ausschuss-Anhörung ausdrücklich gegen die getroffene Regelung ausgesprochen.

SPD: Vernünftiger Kompromiss

Dagegen sprach Dr. Johannes Fechner (SPD) von der Rückstellungs-Regelung als einem „vernünftigen Kompromiss“, der „einhellig von den Wirtschaftsverbänden bis zum Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßt“ worden sei.

Er hob hervor, dass die durch die veränderte Zinsberechnung ersparten Rückstellungen im Unternehmen verbleiben müssen und nicht an die Eigentümer ausgeschüttet werden dürfen. (pst/18.02.2016)