Bundestag stimmt für eine effizientere Finanzaufsicht
Der Deutsche Bundestag befürwortet eine effiziente Weiterentwicklung des europäischen Finanzaufsichtssystems. Das Parlament beschloss am Donnerstag, 18. Februar 2016, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/7539), in dem Bundesregierung aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen der drei europäischen Behörden im Finanzbereich den Prinzipien der Subsidiarität und der Proportionalität folgen sollen.
„Global agierende systemrelevante Großbanken bedürfen weiterhin einer starken Regulierung mit sehr hohen Standards, kleine, risikoärmere Institute, wie beispielsweise die Genossenschaftsbanken und die Sparkassen, sollten von regulatorischen Prozessen nicht operativ überfordert werden“, fordern die Koalitionsfraktionen. Außerdem wird verlangt, dass die europäischen Aufsichtsbehörden nur innerhalb des ihnen vom EU-Gesetzgeber eingeräumten Kompetenzrahmens tätig werden sollen. Für den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Fraktion Die Linke stimmte dagegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
CDU/CSU sieht erheblichen Regulierungsbedarf
Für die CDU/CSU erklärte Alexander Radwan, man habe inzwischen eine „erhebliche Regulierungsfülle“. Wie die Fraktionen in dem Antrag erläutern, seien in Folge der Finanzkrise 2010 drei europäische Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor eingerichtet worden: European Banking Authority (EBA), European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und European Securities and Markets Authority (ESMA). Sie würden zusammen mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) einen behördenübergreifenden Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (Joint Committee) und den nationalen Aufsichtsbehörden das Europäische Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision - ESFS) bilden.
Da in der Eurozone mit dem Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) zwei Säulen der Bankenunion geschaffen worden seien, halten es die Koalitionsfraktionen für notwendig, angesichts der Reichweite und Kompetenzen des SSM die Rolle der EBA neu zu bewerten. „Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die bestehende europäische Aufsichtsstruktur einer Evaluation zu unterziehen“, wird gefordert.
Zur Europäischen Zentralbank verlangt der Bundestag: Interessenkonflikte, die sich aus der doppelten Zuständigkeit der EZB für die Geldpolitik einerseits und ihrer Aufsichtsfunktion (SSM) andererseits ergeben, sollten überprüft werden. Perspektivisch solle eine Trennung der Bereiche erfolgen.
Radwan forderte, die Kompetenzen dürften nicht überschritten werden, was jedoch geschehe. So habe der Gesetzgeber festgelegt, dass Honorar- und Provisionsberatung gleichberechtigt seien. Es werde aber so reguliert, dass es keine Provisionsberatung mehr gebe. „Diese Gremien haben nicht das Recht, am Gesetzgeber vorbei Gesetzgebung zu machen“, betonte Radwan. Auch die Kosten der europäischen Aufsicht müsse man im Blick behalten: „Machen wir erst die Evaluierung, und dann reden wir über die Kosten, und machen wir es nicht umgekehrt“, sagte er.
SPD: Finanzmarktkrisen machen nicht an Grenzen halt
Manfred Zöllmer (SPD) bezeichnete die Schaffung des europäischen Banken-Abwicklungsmechanismus und des Banken-Aufsichtsmechanismus als richtig. „Finanzmarktkrisen machen nicht an den nationalen Grenzen halt“, sagte Zöllmer, der aber einen „überbordenden Aktionismus“ bei den europäischen Institutionen ausmachte.
Es müsse daher zu einer effizienten Weiterentwicklung des Gesamtsystems kommen.
Linke fordert stärkere Regulierung und Aufsicht
Die Opposition konnte dem Koalitionsantrag nichts abgewinnen. „Was versprechen sie sich eigentlich von diesem Antrag?“, fragte Dr. Axel Troost (Die Linke), der sich für eine stärkere Regulierung und Aufsicht aussprach. Er habe aber das Gefühl, die Koalition wolle „das Wenige an verschärfter Finanzmarktregulierung eher wieder zurückdrehen als konsequent weiterentwickeln“. Ärgerlich sei, dass eine deutsche Großbank und eine kleine deutsche Volksbank durch die europäische Regulierung durch einheitliche europäische Standardisierung immer ähnlicher behandelt würden. Dem müsse entgegengetreten werden, um eine Überforderung kleiner Institute zu vermeiden.
Troost erklärte, wenn es wieder zu einer Krise komme, gebe es keine Lösungen für Großbanken. Die Kosten würden unvorstellbar sein. Statt diese Kosten zu begrenzen, sorge sich die Koalition um die Aufsichtskosten: „Ich fürchte, Sie haben das eigentliche Problem aus den Augen verloren“, klagte Troost.
Grüne: Einig über die Lage kleiner Banken
Der Antrag lasse ihn „etwas ratlos zurück“, sagte auch Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen). Einig sei man sich mit den Antragstellern über die Lage kleiner Banken. „Es darf nicht dazu kommen, dass eine Regulierung, die für Großbanken passt, kleine Banken erdrückt und es zu einem Konzentrationsprozess kommt.“
Es müsse eine eigenständige Regulierung kleiner Institute kommen, damit nicht jede internationale Maßnahme zu einer Bedrohung für das Geschäftsmodell kleiner Institute werde. Außerdem verlangte Schick, die Bankenaufsicht aus der Europäischen Zentralbank herauszunehmen. (hle/18.02.2016)