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Auswärtiges

Rühe-Kommissionsbericht an Lammert übergeben

Bundestagspräsident Norlbert Lammert (Mitte) nimmt den Bericht der Kommission für Auslandseinsätze der Bundeswehr entgegen. Walter Kolbow (links), Volker Rühe (rechts).

Walter Kolbow, Norbert Lammert, Volker Rühe (© DBT/Melde)

Nach gut einjähriger Arbeit hat die Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr – die sogenannte Rühe-Kommission - am Dienstag, 16. Juni 2015, ihren Abschlussbericht (18/5000) an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben. Der Kommissionsvorsitzende und ehemalige Verteidigungsminister Volker Rühe sagte dabei, die Vorschläge der Kommission zielten auf eine Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte ab. Gleichzeitig werde aber auch die Bündnisfähigkeit Deutschlands erhöht.

„Bundestag hat das letzte Wort“

„Die Bundeswehr ist eine Armee mit Fähigkeiten, auf die sich andere verlassen und dazu einen politischen Vertrauensschutz benötigen“, sagte Rühe. Am Ende werde aber immer der Bundestag das letzte Wort haben, wenn es um den Einsatz von Soldaten geht, betonte der ehemalige Verteidigungsminister.

Der Bundestagspräsident erinnerte an die konstituierende Sitzung des Gremiums, bei der er die Erwartung geäußert habe, dass die Arbeit der Kommission „nicht zu einem geordneten Rückzug von der parlamentarischen Zuständigkeit für den Einsatz von Bundeswehrsoldaten“ führt. Vielmehr sollte die Kommission Vorschläge erarbeiten, wie man der veränderten sicherheitspolitischen Situation Rechnung tragen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachkommen könne, was ihr offenkundig auch gelungen sei.

„Es gibt keine nationalen Armeen mehr“

Lammert äußerte zudem sein Bedauern, dass die Oppositionsfraktionen sich der Mitarbeit in der Kommission verweigert hätten. Er hoffe dennoch auf breite Unterstützung, „wenn sich das Parlament die Empfehlungen zu eigen macht“.

Während der sich anschließenden Pressekonferenz wiesen Rühe und der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, Walter Kolbow, ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium, auf die Ausgangslage der Arbeit der Kommission hin. Angesichts veränderter militärischer Strukturen und einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb Europas habe sich die Frage gestellt, wie die Parlamentsbeteiligung gesichert werden könne. „Es gibt auf der einen Seite keine nationalen Armeen mehr“, sagte Rühe.

„Es muss nicht mehr jeder alle Fähigkeiten haben“

Auf der anderen Seite existiere aber auch keine „Europäische Armee“. Regierung und Parlament müssten also zur Kenntnis nehmen, „dass andere sich auf uns verlassen“. Die Alternative dazu sei eine Re-Nationalisierung der Verteidigung. „Das kann keiner finanzieren“, so Rühe. Stattdessen gehe es in Richtung Arbeitsteilung. „Es muss nicht mehr jeder alle Fähigkeiten haben“, betonte er.

Einer der zentralen Vorschläge der Kommission zielt auf mehr Flexibilität ab. „Wir brauchen einen größten Spielraum“, forderte Rühe. Deshalb sollten nach Ansicht der Kommission in den Mandaten die Obergrenzen an Personal und die geografischen Grenzen des Einsatzes nicht zu eng gefasst werden. Auch was die militärischen Fähigkeiten angeht, sollten diese weiter gefasst werden, um mehr Flexibilität zu erreichen.

„Parlament frühestmöglich informieren“

Walter Kolbow ging auf den Kommissionsvorschlag ein, wonach die Bundesregierung dem Parlament jährlich einen Bericht vorlegen soll, welche konkrete Verantwortung für die multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten aus der Bündnissolidarität folgt. Zugleich solle die Regierung das Parlament frühestmöglich informieren, welche neuen multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten eingerichtet werden, an denen Bundeswehrsoldaten mitwirken sollen. „Damit erreichen wir eine Kommunikationsfähigkeit im Parlament zu sehr früher Zeit, die auch in die Bürgerschaft ausstrahlen kann“, sagte Kolbow.

Rühe machte wiederum deutlich, dass an dem schon jetzt im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelten „vereinfachten Verfahren“ nichts geändert werden solle. „Es sollte aber wiederbelebt werden“, sagte er. Nach Ansicht des Kommissionsvorsitzenden sind die Zeiten sehr günstig, um gleich nach der Sommerpause im Bundestag ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes einzuleiten. Letztlich hänge von einer erfolgreichen Novellierung auch die Bündnisfähigkeit Deutschlands ab, gab er zu bedenken. (hau/16.06.2015)