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Haushalt

Kommunale Investitionen sollen gefördert werden

Die Bundesregierung will die Kommunen unterstützen. Das gilt sowohl bei Investitionen als auch bei die Unterbringung von Asylbewerbern. Dazu hat sie ein Gesetzespaket erarbeitet, das der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2015, erstmals beraten hat. Dazu gehört einerseits ein Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Sondervermögens ,,Kommunalinvestitionsförderungsfonds„ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von struktur- und finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden sollen (18/4653). Zudem will sie den Städten und Gemeinden im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Für die Unterbringung von Asylbewerbern will die Regierung in diesem und im nächsten Jahr die Städte und Gemeinden mit jeweils 500 Millionen Euro unterstützen.

Nachtragshaushalt-Volumen von 3,5 Milliarden Euro

Um diese Mehrausgaben zu finanzieren, ist ein Nachtragshaushalt (18/4600) notwendig. Danach steigen die Ausgaben des Bundes 2015 um 3,5 Milliarden Euro auf 302,6 Milliarden Euro. Darin ist auch festgelegt, in welche konkreten Projekte sieben Milliarden Euro des angekündigten Zehn-Milliarden-Euro-Investitionspakets in den Jahren 2016 bis 2018 gehen sollen.

Der größte Teil mit 4,35 Milliarden Euro soll dabei in die Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur fließen. 1,19 Milliarden Euro sind für den nationalen Aktionsplan Energieeffizienz reserviert und 450 Millionen Euro für die nationale Klimaschutzinitiative. Weitere 300 Millionen Euro sollen für den Hochwasserschutz ausgegeben werden. Neue Schulden sollen trotzdem nicht gemacht werden, da höhere Steuereinnahmen erwartet werden. Es bleibt also bei der ,,schwarzen Null“.

Minister: Spielräume für Investitionen

Für Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) setzt die Bundesregierung mit dem Nachtragsetat 2015 und der Förderung der Kommunen die Politik für nachhaltiges Wachstum fort. Durch den Verzicht auf neue Schulden seien jetzt Spielräume entstanden, die für Investitionen sowohl des Bundes als auch in den Städten und Gemeinden genutzt werden sollen.

Dies gelte sowohl für die Infrastruktur als auch für Ausgaben für Bildung und Forschung. Insgesamt würden die Investitionen bis 2018 um 40 Milliarden Euro steigen. Damit setze die Bundesregierung konsequent die Politik der Stärkung von Kommunen und Ländern fort.

Linke: Nachtragsetat völlig unzureichend

Für den stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion Die Linke, Dr. Dietmar Bartsch, ist die ,,Grundrichtung nicht verkehrt„. Allerdings sei der Nachtragsetat völlig unzureichend. Deutschland müsse insgesamt mehr investieren und die Lage der Kommunen sei teilweise ,,desolat“. Die Infrastruktur würde zerfallen, der Investitionsbedarf werde mit 75 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.

,,Was Sie anbieten ist völlig unzureichend„, sagte er. Die Probleme der Länder und Gemeinden würden durch den Nachtragshaushalt in keinster Weise gelöst. Dies gelte auch für die Aufnahme von Flüchtlingen. ,,Wir sollten dabei eine Führungsrolle in Europa einnehmen“, betonte Bartsch. Deshalb fordere seine Fraktion, den Kommunen dafür insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.

SPD: Aufnahme der Flüchtlinge eine nationale Aufgabe

,,Die Leute können sich auf unsere Finanzpolitik verlassen„, sagte Carsten Schneider, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion. Durch die solide Finanzpolitik der Koalition gebe es nun Spielräume, die - wie versprochen - für Investitionen genutzt würden. Das Zehn-Milliarden-Euro-Investitionspaket und die zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro für die Kommunen würden dazu beitragen, die Investitionslücke zu schließen.

,,Investitionen sind notwendig, um den Wohlstand auch in der Zukunft zu sichern“, betonte er. Dazu seien sowohl öffentliche als auch private Investitionen notwendig. Die Aufnahme der Flüchtlinge sei eine nationale Aufgabe, die die Kommunen alleine überfordern würde.

CDU/CSU: Forschungsetat in zehn Jahren nahezu verdoppelt

Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus, betonte, dass finanzielle Spielräume auch zukünftig für Investitionen genutzt werden sollen.

Er wies darauf hin, dass der Forschungsetat sich in den letzten zehn Jahren ,,nahezu„ verdoppelt habe. Es werde also nicht nur in Steine investiert, sondern auch in Köpfe.

Grüne: Investitionsquote bleibt unter zehn Prozent

Für die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kerstin Andreae, hat die Koalition viel Glück gehabt. Sie profitiere unter anderem von den niedrigen Zinskosten und dem vergleichsweise geringen Ölpreis. In diesem Zusammenhang sei der Nachtragshaushalt ,,lächerlich“. Die Investitionsquote bleibe bei unter zehn Prozent. Man brauche keine Expertenkommission um zu sehen, dass die Infrastruktur zerfalle. Deshalb habe ihre Fraktion auch in einem Antrag einen Investitionsplan im Umfang von 45 Milliarden Euro vorgelegt.

Darin sei unter anderem vorgesehen, den europäischen Krisenländern mit zwölf Milliarden Euro zu helfen, damit auch diese investieren könnten. Weiter sollten kleine und mittlere Unternehmen im Sinne eines ,,Grünen New Deals„ unterstützt werden. Jährlich zwei Milliarden Euro sollten in die Modernisierung der Hochschulen fließen. Finanziert werden solle das 45-Milliarden-Euro-Paket ohne neue Schulden unter anderem durch den Abbau von Subventionen.

,,In Köpfe statt in Beton investieren“

Andreae kritisierte, dass die Investition der Bundesregierung in Bildung und Forschung zu gering sei. So gebe es in Deutschland im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern keine steuerliche Forschungsförderung. Notwendig seien Investitionen in die Köpfe und nicht in Beton. ,,Wir brauchen eine Regierung, die Handlungsspielräume nutzt und sich nicht ausruht„, sagte sie.

Die beiden Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Nachtragshaushalt und zum Sondervermögen sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4689) zum Investitionsplan wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. (mik/23.04.2015)

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