Gabriel lehnt Verbot von Rüstungsexporten ab
Video der Sitzung mit Gebärdensprachdolmetschung
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lehnt ein vollständiges Verbot von Rüstungsgütern ab. Würden Rüstungsexporte ohne jede Ausnahme verboten, könne Deutschland nicht länger Mitglied der Nato und der Europäischen Union sein, sagte Gabriel während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 23. März 2015. Damit stellte sich der Wirtschaftsminister gegen eine Petition von Christine Hoffmann, Generalsekretärin der Internationalen Katholischen Friedensbewegung „pax christi“ und zugleich Sprecherin der Kampagne „Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“. Die Petentin sprach sich in der Eingabe, die allein mehr als 50.000 Menschen handschriftlich unterschrieben haben, für eine „Klarstellung“ in Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes aus.
Petentin: Export von Terror und Gewalt beenden
Dort heißt es bislang: „Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Den Vorstellungen der Petentin folgend soll es dort künftig heißen: „Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt das Kriegswaffenkontrollgesetz. Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert. Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz.“
Als Begründung, warum sie Wert auf eine Änderung des Grundgesetzes lege, verwies Hoffmann während der Sitzung auf durchaus vorhandene gesetzliche Regelungen zum Rüstungsexport, die jedoch lax gehandhabt würden. Sie greife angesichts dessen „nach den Sternen“, um einen Export von Terror und Gewalt „Made in Germany“ zu beenden, sagte die Petenten.
„Den Einzelfall betrachten“
Ein Verstoß gegen das Grundgesetz seien Rüstungsexporte, wie sie von deutschen Regierungen durchgeführt worden seien, offenbar nicht, da das Bundesverfassungsgericht dies bislang nicht festgestellt habe, entgegnete Minister Gabriel. Gleichwohl räumte er ein, „dass man sich bei der Frage des Exports von Waffen immer schuldig machen kann“.
Sowohl durch die Lieferung, als auch durch die Nichtlieferung, sagte Gabriel, der in diesem Zusammenhang auf die Waffenlieferungen an die kurdischen Peschmerga-Kämpfer für deren Kampf gegen den Terror des Islamischen Staates (IS) aufmerksam machte. Daher dürfe man die Diskussion „nicht prinzipiell führen, sondern unter Betrachtung des Einzelfalls“, forderte er. Sein Motto dabei sei: „Im Zweifel immer dagegen.“
Minister: Auswärtiges Amt sollte entscheiden
Aus Sicht Gabriels entspricht die derzeitige Rechtslage der, die von der Petentin eingefordert werde. Zugleich verwies er darauf, dass die derzeitige Bundesregierung deutlich restriktiver bei Waffenexporten vorgehe. Auch gebe es heute ein Maß an Transparenz bei den Rüstungskontrollberichten „wie nie zuvor“.
Der Minister forderte zugleich den Bundestag auf, intensiver zum Thema der Waffenexporte zu diskutieren. „Eine außenpolitische Debatte, an wen liefern wir, an wen nicht, könnte einen großen Wert haben“, befand er. Auf Regierungsebene, so schlug Gabriel vor, sollte die Entscheidung über die Exporte in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes gelegt werden statt beim Bundeswirtschaftsministerium zu verbleiben. Schließlich dürften wirtschaftspolitische Erwägungen bei der Exportentscheidung keine Rolle spielen, „auch wenn es aus dem politischen Raum immer wieder solche Forderungen gibt“. (23.03.2015)