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Recht

Streit um Gleichstellung der Lebenspartnerschaften

Die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften hat im Bundestag für hitzige und leidenschaftliche Diskussionen gesorgt. Anlass der Auseinandersetzung war die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3031) am Donnerstag, 26. Februar 2015. Dessen Ziel ist die Beendigung der aus Sicht der Grünen verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften. Insbesondere die darin vorgesehene Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften beim Adoptionsrecht sorgte für Diskussionen. Während die Redner der CDU/CSU dies vehement ablehnten, zeigten sich die Redner des Koalitionspartners SPD und der Oppositionsfraktionen wesentlich offener für die Idee.

Grüne werfen Union reaktionäre Haltung vor 

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) warf der CDU/CSU vor, durch ihre Ablehnung „gedankenlos“ den Status quo zu verteidigen. Dies sei nicht konservativ, sondern „reaktionär“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion. Er verwies auf den Koalitionsvertrag der beiden Fraktionen und die darin enthaltene Abmachung, rechtliche Benachteiligungen zu beseitigen. „Liebe Leute, nun wird es langsam Zeit“, richtete Beck an die Adresse der Koalition.

Den Sozialdemokraten warf der Abgeordnete mangelnde Durchsetzungsfähigkeit vor. Die SPD habe im Wahlkampf „hundert Prozent Gleichstellung“ versprochen, aber bis zum heutigen Tag „null Prozent“ erreicht. Wie auch Redner von SPD und Die Linke verwies Beck darauf, dass sich das Parlament nicht weiter vom Bundesverfassungsgericht, das in mehreren Urteilen die Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften angemahnt hatte, vor sich hertreiben lassen, sondern selbst aktiv werden sollte.

CDU/CSU gegen Gleichstellung im Adoptionsrecht

Redner der Unionsfraktion ließen den Vorwurf der Untätigkeit nicht auf sich sitzen. Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) verwies auf einen Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befinde. Darin seien viele Regelungen des vorliegenden Entwurfs der Grünen enthalten und würden entsprechend umgesetzt. Die Forderung nach einer Gleichstellung im Adoptionsrecht wies sie entscheiden zurück. Sütterlin-Waack erinnerte an die Debatte zur Sukzessivadoption im vergangenen Jahr. Es gebe kein „Recht auf ein Kind“, entscheidend sei das „Kindswohl“.

Ihr Fraktionskollege Dr. Volker Ullrich betonte, der Gesetzgeber habe im Hinblick auf das Adoptionsrecht Spielraum für eine „Werteentscheidung“, die auch im Rahmen der Sukzessivadoption getroffen worden sei. Ullrich kritisierte zudem die im Grünen-Entwurf geplante Änderung im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaften.

SPD verweist auf Referentenentwurf

Vertreter der SPD-Fraktion lobte die grundsätzliche Intention des Gesetzentwurfes, verwiesen aber ebenfalls auf dem im Justizministerium ausgearbeiteten Referentenentwurf. Es sei „beschämend“, dass Menschen immer noch das Bundesverfassungsgericht anrufen müssten, um Gleichstellung zu erreichen, sagte Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD). Im Hinblick auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Zusammenarbeit mit der Unionsfraktion betonte Brunner an die Opposition gerichtet, dass Politik auch Mitnehmen bedeute. An den Koalitionspartner gerichtet sagte der Sozialdemokrat, dass Verträge einzuhalten seien, „auch Koalitionsverträge“.

Sein Fraktionskollege Johannes Kahrs (SPD) kritisierte die Unionsfraktion deutlicher. Dort komme die „gesellschaftliche Realität“ später an. Man müsse aber auch anerkennen, dass es Fortschritte gegeben habe und gebe. Kahrs sagte, er könne aber verstehen, „wenn es vielen Betroffenen nicht schnell genug geht“.

Linke: Ausgezeichneter Gesetzentwurf

Ulla Jelpke (Die Linke) lobte das Werk der Grünen als „ausgezeichneten Gesetzentwurf, dem wir auf jeden Fall zustimmen werden“. Der Unionsfraktion warf sie ein „mittelalterliches Weltbild“ vor, das nicht mehr in die Gegenwart passe. Jelpke forderte darüber hinaus eine Öffnung der Ehe sowie eine Gleichstellung „aller Lebensweisen“.  

Ihre Fraktionskollegin Caren Lay (Die Linke) sagte im Hinblick auf das Kindeswohl-Argument, dass es nicht entscheidend sei, ob die Eltern „hetero und homo sind, sondern wie liebevoll sie mit ihren Kindern umgehen“. (scr/26.02.2015)

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