Bäcker: EEG-Umlage führt zu Ungerechtigkeit
Im Zusammenhang mit der EEG-Umlage sehen die deutschen Bäcker ein „hohes Maß an Ungerechtigkeit am Markt“. Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des deutschen Bäckerhandwerks, Armin Werner, am Montag, 13.Oktober 2014, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke).
„Kostensteigerungen bis zu 1.422 Prozent“
Während Produzenten von industriell gefertigten Teiglingen, die tiefgefroren ausgeliefert später in Discount-Backshops aufgebacken werden, von der Umlage zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien befreit seien, hätten kleine Bäckerbetriebe durch die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Kostensteigerungen bis zu 1.422 Prozent zu verkraften, sagte Werner bei der Vorstellung einer Petition des Zentralverbands des deutschen Bäckerhandwerks. Darin wird gefordert, „schnellstmöglich zu einer Finanzierung der Energiewende aus Mitteln des Bundes überzugehen - ohne dass es zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher und Unternehmen kommt“.
Um im Wettbewerb mit großen Teigling-Produzenten bestehen zu können, bräuchte man faire Rahmenbedingungen, sagte Werner. Als „sachgerecht“ bewertete er die Anfang des Jahres von der bayrischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) ins Spiel gebrachte kreditfinanzierte Fondslösung für die EEG-Umlage. „Wir brauchen eine Deckelung als einen verlässlichen Wert, damit die Betriebe planen können“, sagte Werner.
„Steuerförderung ist kein Weg“
„Wir haben darüber nachgedacht, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Fondslösung nicht funktioniert“, machte hingegen die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries (SPD), deutlich. Die benötigten Summen wären nicht einzusammeln, was die Sorge mit sich brächte, „dass es am Ende doch der Haushalt zahlen muss“. Auch eine Steuerförderung für erneuerbare Energien lehnte Zypries ab. „Das ist für uns kein Weg.“
Auf Nachfrage erläuterte die Staatssekretärin, weshalb einige größere Teigling-Produzenten auf der Liste der von der Umlage zu befreienden Unternehmen stehen und kleinere Bäckereien nicht. Entscheidend sei, ob es ein stromkostenintensives Unternehmen ist, das im internationalen Wettbewerb steht. „Das ist beim kleinen Bäcker um die Ecke in aller Regel nicht der Fall“, sagte sie. (hau/13.10.2014)