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Landwirtschaft

Vorschlag zur EU-Öko- Verordnung abgelehnt

Die geplante Reform der seit dem Jahr 1992 gültigen europäischen Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 durch die EU-Kommission stößt auf Kritik im Deutschen Bundestag. Über alle Fraktionen hinweg waren sich die Redner am Donnerstag, 16. Oktober 2014, einig, dass der vorgelegte Kommissionsvorschlag zur Änderung der Vorschriften für die ökologische und biologische Produktion und die Kennzeichnung solcher Erzeugnisse nicht das Wachstum der Öko-Branche durch „überzogene“ Anforderungen ausbremsen darf.

Minister: Konsens ist nicht selbstverständlich

„Das ist nicht selbstverständlich und unterstreicht den Konsens, den wir in Deutschland hinsichtlich des Öko-Landbaus erreicht haben“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) einführend in die Debatte. Die Bundesregierung hatte das Maßnahmenpaket dem Bundestag zur Stellungnahme (18/1393) gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zur Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der EU vorgelegt. Sowohl die Oppositions- als auch die Regierungsfraktionen forderten einhellig, dass statt einer umfassenden Änderung des EU-Regelwerks nur eine punktuelle Fortentwicklung angestrebt werden soll.

„Die Revision schießt über das Ziel hinaus und geht weg von der Praktikabilität“, stellte Schmidt fest, denn „im Kern ist die Öko-Basisverordnung tragfähig“ und bedürfe keiner Totalüberarbeitung. Ziel der Revision sei es unter anderem, die komplizierten Kennzeichnungs- und Rechtsvorschriften zu vereinfachen sowie den Verwaltungsaufwand zu minimieren, der Kleinlandwirte davon abhalte, sich der Unionsregelung anzuschließen. Zudem sollen die Grenzwerte für Verunreinigungen verschärft und die Regeln für die Zulassung von Bio-Produkten strenger werden.

Koalition will Benachteiligung vermeiden

Johann Saathoff (SPD) sah darin eine Benachteiligung der Bio-Landwirte, die im Vergleich zu konventionellen Betrieben mehr Geld für Kontrollen auf synthetische Dünge- oder Pflanzenschutzmittel ausgeben müssen, die sie ohnehin nicht verwenden dürfen.

Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) gestand der Kommission zu, dass mit dem wirtschaftlichen Erfolg der Bio-Branche die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich geworden ist, nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt Betrugsfälle bei der Deklarierung von Bio-Produkten aufgedeckt wurden.

Doch das Problem würde nicht wie auf EU-Ebene festgestellt an der derzeit gültigen Regelung liegen, sondern an „Umsetzungsproblemen in einigen Mitgliedstaaten, die nicht durch eine neue Verordnung gelöst werden“. Die Prinzipien des ökologischen Landbaus sah der Unionsabgeordnete in der derzeit gültigen Basisverordnung gut verankert, die entsprechend der dem Plenum vorgelegten Entschließung (18/2839) durch die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen im Europäischen Rat weiterentwickelt werden sollen.

Linke: Betriebe nicht einander ausspielen

Den Plan zur Einführung spezieller Grenzwerte für Bio-Lebensmittel wies von der Marwitz zurück, den auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ablehnten. „Grenzwerte müssen in jedem Fall sicherstellen, dass der Verzehr von Lebensmitteln unbedenklich ist“, sagte dazu Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke). „Grenzwerte sind kein Qualitätssiegel und dürfen auch keines werden.“ Am Ende würden dadurch konventionelle Betriebe gegen ökologische ausgespielt.

Doch entgegen der zur Schau gestellten Einmütigkeit in der Sache kritisierte Tackmann die Haltung der Koalitionsfraktionen, nicht mit der Opposition gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet zu haben. In einem extra zur Abstimmung vorgelegten gemeinsamen Antrag (18/2873) forderten Linke und Grüne die Bundesregierung dazu auf, die Leistungen des Ökolandbaus für die Umwelt und die Artenvielfalt angemessen zu entlohnen, indem das Bundesprogramm „Ökologischer Landbau und andere Formen der Nachhaltigen Landwirtschaft“ ausschließlich für Projekte des Ökolandbaus zur Verfügung gestellt werden soll.

Grüne: Kritik an der nationalen Agrarpolitik

Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) monierte, dass die Bundesregierung im Hinblick auf den EU-Entwurf zweigleisig fahre. Auf EU-Ebene werde mit breiter Brust für die Interessen der Bio-Landwirte gestritten, aber auf nationaler Ebene habe die Regierung in den vergangenen Jahren zum Generalangriff auf die Öko-Branche geblasen.

„Bei der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik haben die Bundeskanzlerin und die Union die Rahmenbedingungen für die Biobetriebe massiv verschlechtert“, sagte Ebner. Kürzungen der Mittel im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen seien das Gegenteil von Öko-Landbauförderung. Die Entschließung wurde einstimmig im Anschluss an die Debatte angenommen, der gemeinsame Antrag der Oppositionsfraktionen mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. (eis/16.10.2014) 

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