Defizite beim BND in der Datenschutzpraxis
Defizite bei der praktischen Handhabung des Datenschutzes innerhalb des Bundesnachrichtendienstes (BND) und unterschiedliche rechtliche Positionen im Geheimdienst zu der im bayerischen Bad Aibling betriebenen Satellitenaufklärung ausländischer Datenströme sind am Donnerstag, 9. Oktober 2014, beim Auftritt der Datenschutzbeauftragten des BND vor dem Untersuchungsausschuss deutlich geworden, der den Spähskandal über die massenhafte Ausforschung der Telekommunikationsdaten deutscher Bürger durch den US-Nachrichtendienst NSA und andere ausländische Dienste durchleuchten soll.
Zum Auftakt ihrer Vernehmung sagte die als Frau F. firmierende Zeugin, bei zwei BND-internen Datenbanken sei das vorgeschriebene Datei- und Ordnungsverfahren nicht vorgenommen worden, was auf ihre Anordnung hin nun nachgeholt werde. Zudem erläuterte F. dem Bundestagsgremium, dass aus ihrer Sicht Erfassung und Auswertung ausländischer Datenströme etwa aus Afghanistan dem BND-Gesetz unterlägen.
Kooperation mit der NSA
Nach Auffassung der BND-Leitungsebene, so die Zeugin, sei dies hingegen nicht der Fall, da dieses Gesetz nur für die Datenerhebung durch den Nachrichtendienst im Inland gelte, in Bad Aibling jedoch eine reine Auslandsaufklärung praktiziert werde. An dem bayerischen Standort findet auch eine Kooperation des deutschen Geheimdiensts mit der NSA statt.
Der Untersuchungsausschuss soll gemäß seinem Auftrag auch erhellen, ob und wie hiesige Geheimdienste in die Affäre um die Ausspähung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch ausländische Nachrichtendienste verwickelt sind. Ein besonderes Augenmerk wollen die Abgeordneten auf die Frage richten, ob vielleicht ein rechtswidriger internationaler „Ringtausch“ mit geheimdienstlichen Informationen stattfindet.
Daten mit Inlandsbezug aussortiert?
Der Datenschutz soll zwar gewährleisten, dass der BND keine Daten über deutsche Firmen und Bürger, an die er im Rahmen seiner Auslandsaufklärung gelangt, internationalen Partnern überlässt. Der Ausschuss will aber herausfinden, ob diesen Vorgaben stets Rechnung getragen wird.
Eine zentrale Frage für die Fraktionsobleute: Haben die technischen Filter, die in Bad Aibling oder auch an einem Internet-Datenknoten in Frankfurt am Main eingesetzt wurden, tatsächlich alle Daten mit Inlandsbezug aussortiert, bevor Erkenntnisse an die NSA gingen?
„Auslandsaufklärung nicht im rechtsfreien Raum“
Vor den Abgeordneten sagte die BND-Datenschutzbeauftragte, die divergierenden rechtlichen Bewertungen der Satellitenaufklärung in Bad Aibling zwischen ihr und der Spitze des Dienstes sei für die praktische Arbeit an dem Horchposten weniger bedeutsam als es erscheinen möge. Schließlich bewege sich auch die Auslandsaufklärung des BND nicht im rechtsfreien Raum.
Jede Tätigkeit des Nachrichtendiensts unterliege dem Willkürverbot, der Beachtung der Menschenrechte und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Überdies seien alle Datenbanken so konstruiert und programmiert, dass sämtliche erfassten Daten mit Inlands- wie Auslandsbezug den Erfordernissen des BND-Gesetzes gerecht würden, beispielsweise bei Speicherfristen.
„Mit Schulungen aktiv gegensteuern“
Die Zeugin äußerte die Vermutung, dass nicht nur in den zwei Fällen, für die inzwischen das einst unterbliebene Datei- und Ordnungsverfahren nachgeholt werde, sondern noch bei zwei weiteren Datenbanken eine solche Prüfung nicht stattgefunden habe. All diese Versäumnisse seien vor ihrem Amtsantritt als Datenschutzbeauftragte vor zweieinhalb Jahren geschehen und „vermutlich auf Unkenntnis zurückzuführen“. Sie versuche, so F., „mit Schulungen aktiv gegenzusteuern“. Die technische Abteilung des BND bilde einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Die Zeugin wies in den Medien geäußerte Vorwürfe zurück, Vertretern des Bundesdatenschutzbeauftragten seien bei Kontrollbesuchen in Bad Aibling nicht alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt worden. F. wies darauf hin, dass seitens des Bundesamts seit acht Jahren am BND im Blick auf den Datenschutz keine Kritik geäußert worden sei. (kos/09.10.2014)