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Parlament

Bundestagsbeschlüsse vom 24. bis 26. September

Abgeordnete heben die Hand zur Abstimmung

Der Bundestag hat abgestimmt. (© DBT/Schüring)

Der Bundestag hat von Mittwoch, 24. September, bis  Freitag, 26. September 2014,  folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. September einen gemeinsamen Antrag der Linksfraktion und der Grünen (18/2603) abgelehnt. Die Fraktionen hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die derzeitigen Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (sogenannte AKP-Staaten) gestoppt werden. Stattdessen sollte sich die Handelspolitik der EU am Ziel einer selbstbestimmten Entwicklung in diesen Ländern ausrichten, so die Opposition. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/2073) einen Antrag der Linken für einen „Neustart ohne Drohungen und Fristen“ bei den Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (18/1615) ab. Schließlich scheiterte Die Linke gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen auch mit einem dritten Antrag (18/1328) zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, den auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/1916) alle übrigen Fraktionen ablehnten. Die Linke wollte unter anderem erreichen, dass im Eckpunktepapier der Bundesregierung zu den Millenniums- und Nachhaltigkeitsentwicklungszielen der Vereinten Nationen die Leitbilder Frieden, soziale und ökologische Gerechtigkeit verankert werden.

Grundbuchrechtsreform in Baden-Württemberg: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. September den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg (18/2644) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/2644) angenommen. Die Grundbuchamtsreform im Südwesten gleicht die gerichtlichen Strukturen im Grundbuchbereich denen im übrigen Bundesgebiet an, nachdem die Grundbücher in Baden-Württemberg bisher überwiegend bei den Kommunen geführt wurden. Um das grundbuchrechtliche Fachwissen der kommunalen Ratschreiber weiter zu nutzen, soll diesen als Landesbeamten in den Amtsgerichten die Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen übertragen werden können. Um den Personalbedarf in den Amtsgerichten zu decken, sollen auch die sogenannten „Beschlussfertiger“ Aufgaben der Rechtspfleger in Grundbuchsachen übernehmen können. Der Bundestag änderte den Gesetzentwurf unter anderem, indem er die Mindestdauer der Aus- und Weiterbildung der Beschlussfertiger zu Rechtspflegern auf acht Monate verlängerte.

Europäisches Mahnverfahren: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 25. September aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene über den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (Ratsdokument 16749/13) darauf zu achten, dass eine Reihe von Gesichtspunkten berücksichtigt werden. In einer bei Enthaltung der Linksfraktion gefassten Entschließung weist der Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/2647) unter anderem darauf hin, dass zunächst in erster Linie bereits vorhandene Regelungen europaweit vollständig umgesetzt werden sollten. Auch sei die Erhöhung der Streitwertgrenze auf Forderungen von bis zu 10.000 Euro zu weitgehend, da es sich bei Forderungen von mehr als 2.000 Euro nach deutschem Verständnis nicht mehr um geringfügige Forderungen handele. Auch würde die massive Erweiterung der Definition für „grenzüberschreitende Rechtssachen“ rein nationale Fälle in den Anwendungsbereich des EU-Rechts führen.

UN-Übereinkommen gegen Korruption: Einstimmig hat der Bundestag am 25. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption (18/2138) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/2643) angenommen. Das Übereinkommen sieht vor, dass die Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern strafbar ist. Durch das am 1. September 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (18/476, 18/607) wurde das deutsche Recht an die Erfordernisse des Übereinkommens angepasst. Einvernehmlich erklärte der Bundestag auch den Gesetzentwurf der Grünen zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (18/478) für erledigt.

Jahresbericht 2013 des Wehrbeauftragten: Der Bundestag hat dem Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Jahr 2013 gedankt. Eine entsprechende Entschließung zum Jahresbericht 2013 des Wehrbeauftragten (18/300) nahm das Parlament am 25. September auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (18/1917) bei Enthaltung der Linksfraktion an. Zugleich werden die im Bericht enthaltenen Empfehlungen der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beachtung zur Kenntnis gegeben. Die Regierung wird gebeten, den Jahresbericht, die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu und die Beratungsergebnisse im Bundestag der Truppe zugänglich zu machen. Dem Verteidigungsausschuss soll die Regierung bis 22. September 2014 über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen berichten.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 25. September Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 83 bis 90 übernommen (18/2508, 18/2509, 18/2510, 18/2511, 18/2512, 18/2513, 18/2514, 18/2515).

Hochwasserfonds teilweise aufgelöst: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 25. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung (18/2230) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/2645) angenommen. Damit können beim Fonds „Aufbauhilfe“ vom Bund verwendbare, aber nicht benötigte Mittel auch schon vor der Schlussabrechnung des Fonds dem Bundeshaushalt zugeführt werden. Der Fonds „Aufbauhilfe“ mit acht Milliarden Euro war zur Beseitigung von Hochwasserschäden eingerichtet worden. Von den acht Milliarden Euro stehen 1,5 Milliarden Euro dem Bund und 6,5 Milliarden Euro den vom Hochwasser betroffenen Ländern zu. Da anders als zunächst geschätzt Bundesmittel von einer Milliarde Euro laut Beschlussempfehlung nicht benötigt worden sind, soll dieser Betrag in den Bundeshaushalt 2014 überführt werden.

EU-Freihandelsabkommen mit USA und Kanada: Der Bundestag hat am 25. September in namentlicher Abstimmung einen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (18/2611) mit 466 Stimmen gegen 113 Stimmen bei sechs Enthaltungen abgelehnt. Die Linksfraktion hatte in dem Antrag die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) zurückzuweisen. Außerdem sollte darauf hingewirkt werden, das Verhandlungsmandat der EU-Kommission für TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), das Freihandelsabkommen der EU mit den USA,  und Ceta an vom Deutschen Gewerkschaftsbund formulierte Mindestbedingungen anzupassen. Darüber hinaus wurde in namentlicher Abstimmung ein weiterer Entschließungsantrag der Fraktion (18/2612) mit 460 Stimmen gegen 112 Stimmen bei sechs Enthaltungen abgelehnt. In diesem Antrag wurde die Regierung aufgefordert, die vom SPD-Parteikonvent am 20. September 2014 befürworteten und beschlossenen Mindestbedingungen für beide Freihandelsabkommen als verbindliches Regierungshandeln zu übernehmen. In einer dritten namentlichen Abstimmung wurde auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/2646) ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1458) mit 462 Stimmen gegen 119 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Mit dem Antrag wollten die Grünen einen Verzicht auf Investor-Staat-Schiedsverfahren in den geplanten Freihandelsabkommen TTIP und Ceta durchsetzen.

Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie: Gegen das Votum von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 24. September Entschließungsanträge der Linksfraktion (18/2608) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/2609) zur vereinbarten Debatte „Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie“ abgelehnt. Die Linke hatte unter anderem gefordert, die Hilfsmaßnahmen der Weltgesundheitsorganisation WHO mit mindestens 100 Millionen Euro zu unterstützen. Die Grünen verlangten, ein Aktionsprogramm „Soforthilfe Ebola“ mit mindestens 50 Millionen Euro auszustatten. Die Linke enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Entschließungsantrag der Linken. (vom/eis/26.09.2014)