Gentechnikfreiheit im Pflanzenbau
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wollen die Gentechnikfreiheit im Pflanzenbau dauerhaft sichern. Ein mit diesem Ziel dem Bundestag vorgelegter Antrag (18/1453) wird am Donnerstag 22. Mai 2014, ab 18.10 Uhr 45 Minuten lang beraten und im Anschluss namentlich abgestimmt. Ebenfalls beraten und namentlich abgestimmt wird ein Antrag von CDU/CSU und SPD zur „grünen Gentechnik“ (18/1450).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Koalition fordert Ausstiegsmöglichkeit aus GVO-Anbau
Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, das Selbstbestimmungsrecht der EU-Mitgliedstaaten beim Anbau gentechnisch verändeter Organismen (GVO) zu stärken und die Möglichkeiten zum nationalen Ausstieg aus dem GVO-Anbau rechtssicher zu verankern.
Die Regierung solle sich ferner dafür einsetzen, dass eine Ausstiegsmöglichkeit („Opt-out“) jederzeit auch ohne Angabe von neuen objektiven Gründen möglich ist. Auch sollte sich die Regierung in Brüssel dafür stark machen, dass Mitgliedstaaten, die GVO anbauen, Maßnahmen zum Schutz vor GVO-Ausbreitung gegenüber ihren Nachbarstaaten ergreifen müssen.
Schließlich fordern Union und SPD auch eine praktikable EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden. „An der Nulltorleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln wird festgehalten“, heißt es in ihrem Antrag.
Forderungen der Opposition
Grüne und Linke fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber der Agro-Gentechnik anzuerkennen.Die Bundesregierung soll sich deshalb in Brüssel unabhängig von den Verhandlungen um die Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG gegen die Zulassung der Genmais-Linie 1507 und weiterer gentechnisch veränderter Pflanzen einsetzen.
Außerdem fordern die Fraktionen, dass unter anderem im Rahmen der Verhandlungen um die Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie für eine grundlegende Reform der EU-Zulassungsverfahren für GVO angestrebt werden soll.
„Regelung für den Schutz der Imker“
Auf nationaler Ebene soll entsprechend den Forderungen des Bundesrates ein nationales Anbauverbot gemäß den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten vorbereitet und eine bundeseinheitliche Regelung für den Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit GVO geschaffen werden.
Die Initiative bezieht sich auf den Vorschlag für eine EU-Verordnung, wonach den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. (hau/eis/21.05.2014)