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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 28. und 29. Juni

Stimmkarten werden in die Wahlurne gesteckt.

(© DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Juni,undFreitag, 29. Juni 2012, eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Zustimmung zum Fiskalvertrag: Der Bundestag hat am 29. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU zum Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (17/9046) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/10125, 17/10171) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 491 Abgeordnete für, 111 Abgeordnete gegen das Gesetz, sechs enthielten sich. Ziel ist es, die Wirtschafts- und Währungsunion durch neue vertragliche Regelungen von den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens und Tschechiens zu verstärken, um die Haushaltsdisziplin zu verbessern, gesunde öffentliche Finanzen zu erreichen und eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung zu ermöglichen. Den gleichlautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9667) erklärte der Bundestag für erledigt. Ein Antrag der Linksfraktion (17/9147), die Ratifizierung des Fiskalvertrags abzulehnen und eine ursachenorientierte Politik zur Krisenbewältigung einzuleiten, fand keine Mehrheit. Mit großer Mehrheit nahm der Bundestag einen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/10152) an, die Gesetze zur Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der EU im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 anzuwenden. Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10212), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich für die Einrichtung eines europäischen Altschuldentilgungsfonds orientiert am Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einzusetzen, um den Zinsdruck auf die Krisenländer zu mindern. Nicht durchsetzen konnten sich auch 76 Abgeordnete der Linksfraktion mit einem Entschließungsantrag (17/10153), die Ratifizierung des Fiskalvertrags nicht weiterzuverfolgen.

Zustimmung zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM): Der Bundestag hat am 29. Juni auch dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/9045) zum Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/10126, 17/10172) angenommen. 493 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 106 Abgeordnete dagegen, fünf enthielten sich. Der ESM wird durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution gegründet und mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet, das aus 80 Milliarden Euro eingezahltem Kapital und 620 Milliarden Euro abrufbarem Kapital besteht. Der ESM als dauerhafter Euro-Rettungsschirm soll den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ab Juli 2012 Stabilitätshilfe zur Verfügung stellen können, wenn es zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten erforderlich ist. Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag von zwölf Abgeordneten der CDU/CSU und FDP (17/10212) ab, wonach Stimmabgabe und Stimmenthaltung des deutschen Vertreters im Gouverneursrat und im Direktorium des ESM erst dann rechtsverbindlich sein sollten, wenn der Bundestag beteiligt worden ist. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der SPD (17/10213) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/10209, 10210) zum ESM-Vertragsgesetz. Der gleichlautende Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9370, 17/9670) wurde einstimmig für erledigt erklärt.

Zustimmung zum ESM-Finanzierungsgesetz: Mit 497 Ja-Stimmen bei 101 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen hat das Parlament am 29. Juni auch das von Union und FDP eingebrachte Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (17/9048) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/10126, 17/10172) beschlossen. Auch hier wurde der gleichlautende Entwurf der Bundesregierung (17/9371,17/9670) für erledigt erklärt. Der Bundestag beschloss zudem einen von Union und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (17/9049) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/10126, 17/10172). Dadurch wird es ermöglicht, Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingungen des Bundes einzuführen. Der inhaltsgleiche Regierungsentwurf (17/9372, 17/9671) wurde für erledigt erklärt. Ein Antrag der Linksfraktion (17/9146), den Europäischen Stabilitätsmechanismus abzulehnen und ein europäisches Investitionsprogramm aufzulegen, fand keine Mehrheit.

Zustimmung zur Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Mit 504 Ja- Stimmen bei 97 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 29. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zum Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (17/9047), auf Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten des Europäischen Union (17/10159) angenommen. Mit der Änderung wird in Artikel 136 ein neuer Absatz eingefügt, der den Euro-Staaten die Einrichtung eines Stabilitätsmechanismus ermöglicht. Der gleichlautende Entwurf der Bundesregierung (17/9373, 17/9670) wurde für erledigt erklärt. Ein Antrag der Linksfraktion, grundlegende Reformen der EU-Verträge umzusetzen und die Änderung von Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU zu verhindern (17/9148), fand keine Mehrheit. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion, die sozialen Errungenschaften in der EU zu verteidigen und auszubauen (17/9410). Der Bundestag lehnte ihn mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/9791) am 29. Juni ab. Nach Ansicht der Linken führt die Krisenbekämpfung in der EU zum Abbau sozialer Errungenschaften, dem die Bundesregierung entgegenwirken müsse.

Schenkelbrand bei Pferden: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag der SPD (17/4850) abgelehnt, die Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand im Tierschutzgesetz zu verbieten. Der beim Schenkelbrand angewendete Heiß- und Kaltbrand zur Kennzeichnung verursache Schmerzen beim Tier, hatte die SPD argumentiert. Mit unter die Haut implantierten Mikrochips könnten Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Tieren wesentlich vermindert werden, so die Fraktion. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/5563) an.

Tiertransporte: Bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/6913) abgelehnt, Tiertransporte zu verringern und so den Tierschutz zu verbessern. Er folgte einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/8028). Die Grünen unterstützen den Antrag der Linken. Tiertransporte in der EU sollten auf vier Stunden zuzüglich höchstens zwei Stunden Ladezeit begrenzt werden. Die Tiere sollten nach dem Willen der Linken auch mehr Platz zum Heben ihrer Köpfe bekommen.

Vorstand der Deutschen Bahn AG: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/4838) abgelehnt, wonach Spitzenpositionen bei der Deutschen Bahn AG in einem absehbaren Zeitraum mit Frauen und Männern besetzt werden sollten, die sich für eine nachhaltige Verkehrspolitik und die Stärkung der Bahn einsetzen. Dabei sollten fachliche und praktische Kenntnis des Eisenbahnwesens ein wesentliches Besetzungskriterium sein. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte empfohlen, diesen Antrag abzulehnen (17/8383).

Pflegereform beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (17/9369, 17/9669) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/10157, 17/10170) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 324 Abgeordnete für und 267 gegen das Projekt. Damit wurde eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent — bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent — beschlossen. Versicherte ohne Pflegestufe mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (sogenannte Pflegestufe 0) erhalten erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Demenzkranke mit Pflegestufe I („erhebliche Pflegebedürftigkeit“) bekommen ein um 70 Euro auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 215 Euro auf bis zu 665 Euro erhöhte Pflegesachleistungen. Demenzkranke mit Pflegestufe II („schwere Pflegebedürftigkeit“) erhalten ein um 85 Euro auf 525 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 150 Euro auf 1.250 Euro erhöhte Pflegesachleistungen.  Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können Leistungen der Pflegedienste flexibler in Anspruch nehmen, indem bestimmte Zeiträume für die Pflege gewählt werden. Mit den Pflegediensten zusammen können Pflegebedürftige und Angehörige dann entscheiden, welche Leistungen in dieser Zeit erbracht werden. Das Pflegegeld wird künftig zur Hälfte weitergezahlt, wenn eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird. Die Pflegekassen müssen spätestens fünf Wochen nach Eingang über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit entscheiden. Ansonsten müssen sie nach dem Willen der Bundesregierung je Tag der Verzögerung zehn Euro an den Antragsteller zahlen. Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige werden als Versorgungsalternative zur Pflege zu Hause oder im Heim gefördert. Pflegebedürftige, die in einer solchen ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, bekommen einen Zuschlag von pauschal 200 Euro monatlich. Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, erhält vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat („Pflege-Bahr“). Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden. Säuglinge haben künftig Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn — etwa in Fällen der Adoption oder bei Tod sowie krankheitsbedingter Abwesenheit der Mutter — kein Anspruch der Mutter selbst besteht. Keine Mehrheit fanden Anträge der Linken, die Pflege tatsächlich neu auszurichten (17/9393) sowie zwei Anträge der Grünen, die Pflegeversicherung grundlegend zu reformieren (17/9566) und die Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung zu schließen (17/2924). Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und Grünen hat der Bundestag am 29. Juni einen weiteren Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5098) abgelehnt, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu überführen und zeitgemäß auszugestalten. Unter anderem sollte nach dem Willen der Grünen die Definition der Hebammenhilfe Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit und Elternberatung einschließen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/9376).

Besteuerung von Sportwetten: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/10112, 17/10168) zugestimmt. Sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbieter in Deutschland werden damit steuerpflichtig. Die Bundesländer können ergänzende Regelungen zu Pferdewetten treffen. Durch geeignete Rahmenbedingungen für Pferdewetten soll die Pferdezucht gefördert werden. Mit dem Gesetz wird ein System der Rückerstattung der Rennwett- und Lotteriegesetzteuer (auch Totalisatorsteuer genannt) geschaffen, in dem Buchmacherwetten auf inländische Pferderennen gleichwertig berücksichtigt werden. Die Totalisatorsteuer-Rückerstattung zur Finanzierung inländischer Pferderennen wird auf jene Steueraufkommen beschränkt, die mit Wetten auf Pferderennen in Deutschland zustande gekommen sind.

Bekämpfung des Menschenhandels: Bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am 28. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels (17/7316, 17/7368) auf Empfehlung des Familienausschusses (17/10165) angenommen. Das Übereinkommen zielt darauf ab, zum Teil unverbindliche Bestimmungen des Zusatzprotokolls Menschenhandel der Vereinten Nationen vor allem im Opfer- und Zeugenschutz verbindlicher zu gestalten und die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten bei der Bekämpfung des Menschenhandels zu fördern. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/8156) ab, das Übereinkommen „wirksam“ an das deutsche Recht anzupassen. Unter anderem sollten den Opfern des Menschenhandels medizinische, finanzielle und rechtliche Versorgungsleistungen sowie Zugang zu Bildung und Arbeit, Übersetzungsdienste und Entschädigungsleistungen gewährt werden, so die Fraktion. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und der Grünen hat der Bundestag zugleich einen Antrag der Linksfraktion (17/3747) abgelehnt, den Menschenhandel zu bekämpfen und den Opferschutz zu erweitern. Opfer von Menschenhandel sollten nach dem Willen der Linken einen verlängerbaren Aufenthaltstitel von mindestens sechs Monaten und bei Bedarf einen unbefristeten Aufenthaltstitel anstelle eines befristeten erhalten. Sie sollten arbeiten dürfen und bezahlte Sprachkurse und Aus- und Weiterbildungen in Anspruch nehmen können. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/9195) an.

Sudan und Südsudan:Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 28. Juni einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/10095) angenommen, die Republiken Sudan und Südsudan zu stabilisieren. Damit wurde ein umfangreicher Auftrag an die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Politik gegenüber den beiden afrikanischen Nachbarstaaten vergeben. Unter anderem soll sich die Regierung international dafür einsetzen, dass strittige Fragen wie die Aufteilung der Ölfelder, die Nutzung von Öltransportwegen, die Aufteilung der Öleinnahmen und sonstiger staatlicher Vermögen, die Landverteilung, Wasser- und Weiderechte, Handelsbeziehungen oder der Minderheitenschutz umfassend gelöst werden.

Kampf gegen Erkrankungen aufgrund von Armut und Vernachlässigung: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/8788) angenommen, Forschung und Produktentwicklung für vernachlässigte und armutsassoziierte Erkrankungen zu stärken. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/10082). Die Bundesregierung wurde damit aufgefordert, ihre Vorreiterrolle im Bemühen um eine Verbesserung der Gesundheitssituation der Menschen in Schwellen- und Entwicklungsländern weiter auszubauen. Vor allem soll die Forschung und Produktentwicklung für Erkrankungen gestärkt werden, deren Ursache in Vernachlässigung und Armut zu suchen ist. Genannt werden vor allem HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose sowie die afrikanische Schlafkrankheit, die lymphatische Filariose, Chagas, Dengue-Fieber und Leishmaniose.

Nachhaltige Waldbewirtschaftung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Juni einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7667) zum Bericht der Bundesregierung „Waldstrategie 2020: Nachhaltige Waldbewirtschaftung — eine gesellschaftliche Chance und Herausforderung“ (17/7292) abgelehnt. Ziel der Waldstrategie ist es, eine Balance zwischen steigenden Ansprüchen an den Wald und seiner nachhaltigen Leistungsfähigkeit zu entwickeln. Nach dem Willen der Grünen sollte die Regierung ein holz- und forstwirtschaftliches Programm vorlegen, das die „Gemeinwohlleistungen“ des Waldes auf Dauer sicherstellt, ökologische, ökonomische und ressourcenpolitische Aspekte integriert sowie die biologische Vielfalt der Wälder schützt und fördert. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/8915).

Regulierung von Rohstoffderivatemärkten: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 28. Juni aufgefordert, sich in der EU und im Rahmen der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) dafür einzusetzen, dass die Rohstoffterminmärkte effizient reguliert werden und die Transparenz der Märkte verbessert wird. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/8882) nahm er auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/9842) gegen das Votum der Linken und der Grünen bei Enthaltung der SPD an. Die Koalitionsfraktionen schreiben zur Begründung, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Spekulationen auf den Rohstoffterminmärkten die Ursache für immense Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten sind. Keine Mehrheit fand ein Antrag der SPD (17/10093), Regulierungslücken auf den Warenderivatemärkten zu schließen und Finanzspekulationen mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln zu unterbinden. Die Regierung wurde darin unter anderem aufgefordert, sich international dafür einzusetzen, dass Beschlüsse zur Regulierung der Warenderivatemärkte zuverlässig umgesetzt werden.

Girokonto für jedermann: Gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9398) zur „Rechtssicherheit beim Zugang zu einem Basiskonto“ angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, gesetzlich zu regeln, dass Kreditinstitute Verbraucher über die Ablehnung eines Antrags auf Kontoeröffnung schriftlich informieren müssen. Auch müsse darin der Hinweis enthalten sein, dass sich abgelehnte Kunden an einen Schlichter wenden können, damit dieser überprüft, ob die Bank die Empfehlung der Bankenverbände zum „Girokonto für jedermann“ beachtet hat. Auf EU-Ebene soll die Regierung unter anderem dafür eintreten, dass der Zugang zu einem Basiskonto unter Berücksichtigung von „Erwägungen der Unzumutbarkeit“ ermöglicht werden soll, wobei die Banken angemessene Kontoführungsgebühren verlangen können. Einstimmig nahm der Bundestag einen Bericht der Regierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses der deutschen Banken zum Girokonto für jedermann (17/8312) zur Kenntnis. Darin heißt es, dass die Kreditwirtschaft bislang keine vorgeschlagenen Empfehlungen in früheren Regierungsberichten umgesetzt hat. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/9798) an.

Erinnerung an Ronald-Reagan-Rede vor dem Brandenburger Tor: Der Bundestag hat die Bundesregierung auf Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9952) am 28. Juni aufgefordert, zusammen mit dem Land Berlin den früheren US-Präsidenten Ronald Reagan für seine besonderen Verdienste herausragend zu ehren, die Erinnerung an den Sieg der Freiheit und die historische Rolle der Vereinigten Staaten für kommende Generationen zu pflegen und lebendig zu halten und die transatlantische Partnerschaft weiterhin zu fördern. Reagan hatte bei seiner Rede am 12. Juni 1987 den Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, aufgefordert, die Mauer in Berlin niederzureißen („Tear down this wall“).  

Verantwortung für eigene Straftaten: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni einen Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1466) zur Stärkung der Täterverantwortung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/10164) beschlossen. Das Gesetz zielt auf einen besseren Opferschutz vor allem bei häuslicher Gewalt. Beschuldigte oder Verwarnte können künftig über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen Programmen zugewiesen werden, in denen sie sich mit ihren Taten auseinandersetzen und lernen, für ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen und sich selbst zu kontrollieren. Den Beschuldigten kann bei vorläufiger Einstellung des Verfahrens die Teilnahme an einem bis zu einjährigen Programm auferlegt werden. Geändert werden die Strafprozessordnung und das Strafgesetzbuch.

Melderecht vereinheitlicht: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Meldewesens (17/7746) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/10158) angenommen. Das Gesetz hat die „Rechtseinheit im Meldewesen“ zum Ziel und enthält Vorschriften für Bürger wie für Meldebehörden. Es wurden die rechtlichen Voraussetzungen für den besseren Zugang öffentlicher Stellen zu Meldedaten  geschaffen, um öffentliche Aufgaben effizienter erledigen zu können. Zentrale Registerstrukturen in 13 Bundesländern bieten aus Sicht der Regierung einen guten Ansatz für Online-Zugänge. Gespeichert werden derzeitige Anschriften inner- und außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde und die Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde. Nach Wegzug ins Ausland muss lediglich die dortige Zuzugsanschrift gespeichert werden.

Beamtenbesoldung erhöht: Einstimmig hat der Bundestag am 28. Juni den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (17/9875) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/10145) beschlossen. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent, zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent angehoben und somit das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, vermindert um jeweils 0,2 Prozentpunkte, übernommen. Die Bezüge für Anwärter erhöhen sich zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2013 um 40 Euro. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Innenausschusses (17/10144) einen Antrag der Linksfraktion (17/7027) ab, wonach die gesetzliche Vermutung der „Versorgungsehe“ bei Eheschließung und eingetragener Partnerschaft mit Beamtinnen und Beamten nach dem Eintritt in den Ruhestand abgeschafft werden sollte. Die Linke hatte argumentiert, dies sei eine ungerechtfertigte Benachteiligung derjenigen, die eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Beamtin oder einem Beamten nach deren oder dessen Eintritt in den Ruhestand eingehen.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 28. Juni einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (17/8799) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/10160) zugestimmt. Das Gesetz war 2005 beschlossen worden, um Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern zu bündeln. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde nun auf Rechtsstreitigkeiten mit Anlageberatern und –vermittlern ausgedehnt. Der Abschluss eines Vergleichs in Musterverfahren wurde vereinfacht, die Eröffnung und Erledigung solcher Verfahren beschleunigt. Zudem wurde das Instrument der Anmeldung eines Anspruchs in das Gesetz aufgenommen, um unterhalb der Schwelle einer förmlichen Beteiligung einen einfachen Zugang zu Musterverfahren nach diesem Gesetz zu ermöglichen. Rechtsfolge einer Anmeldung ist, dass die Verjährung gestoppt wird. Ein gerichtlich genehmigter  Vergleich wird nur wirksam, wenn 70 Prozent der Beigeladenen den Vergleich mittragen. Die Möglichkeit, Musterentscheide mit der Rechtsbeschwerde anzufechten, bleibt erhalten. Das Gesetz wurde bis 31. Oktober 2020 befristet. Die Ausnahme von Fahrzeugen der Land- und Bauwirtschaft von der Versicherungspflicht wurde um zwei Jahre bis 17. Dezember 2014 verlängert.

Stiftung Datenschutz: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 28. Juni aufgefordert, bis Oktober 2012 das Stiftungsgeschäft zur Errichtung der Stiftung Datenschutz in Leipzig vorzunehmen und die Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht zu beantragen. Die Stiftung Datenschutz soll den Selbstdatenschutz durch Aufklärung und Bildung stärken, vor allem den sorgsamen Umgang mit eigenen Daten im Internet. Außerdem soll sie ein Datenschutzgütesiegel entwickeln, auf das sich Bürger, Unternehmen und Behörden als anerkanntes Zertifizierungsinstrument verlassen können.

Arzneimittelrecht geändert: Der Bundestag hat am 28. Juni ein zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (17/9341) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/10156) beschlossen. SPD und Linke stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich. Ziel ist es, das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette zu verhindern, indem die Handelswege transparenter gemacht werden, und einen EU-Kodex für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz zu schaffen. Damit ist die Überwachung von auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln auf Nebenwirkungen gemeint, die beispielsweise in den Zulassungsstudien noch nicht entdeckt wurden. Mit den Regelungen wird das Werbeverbot für nicht verschreibungspflichtige Medikamente gelockert. Hersteller können künftig für nicht verschreibungspflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel werben. Zudem wird die Arzneimittelpreisverordnung auf solche EU-Länder ausgedehnt, die Arzneimittel nach Deutschland versenden dürfen. Ausländische Versandapotheken dürfen ihren deutschen Kunden keine Boni oder Rabatte mehr gewähren. Dafür dürfen Ärzte in speziellen Notfallsituationen sterbenskranken Patienten ambulant Betäubungsmittel verabreichen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/9556) ab, wonach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen sollte, der den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel begrenzt.

Ehen gleichgeschlechtlicher Paare: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. Juni einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (17/6343) und einen Antrag der SPD (17/8155) zur Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/9611) abgelehnt.  In namentlicher Abstimmung votierten 260 Abgeordnete für und 309 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf, zwölf enthielten sich. Mit Koalitionsmehrheit lehnte das Parlament auch einen Änderungsantrag der Grünen (17/10185) zu ihrem eigenen Gesetzentwurf ab. Die Grünen forderten, eine Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner zu ermöglichen, um Benachteiligungen zu beseitigen, denen diese Paare auch nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ausgesetzt seien. Auch die SPD wollte „zahlreiche Diskriminierungen“ gleichgeschlechtlicher Paare vor allem im Steuer- und Adoptionsrecht beseitigen, indem eine Eheschließung ermöglicht wird. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag auch einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10133) zur Antwort der Bundesregierung (17/8248) auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (17/4112) ab. 266 Abgeordnete stimmten dafür, 309 dagegen, neun enthielten sich. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 1. September einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die eingetragene Lebenspartnerschaft in sämtlichen Rechtsbereichen der Ehe gleichstellt.

Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zum gewaltbereiten Rechtsextremismus: Gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus (17/8672, 17/8990) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/10155) verabschiedet. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen Datei und deren Nutzung durch Polizei und Nachrichtendienste geschaffen. Die gemeinsame zentrale Datei beim Bundeskriminalamt führt zu einmaligen Kosten von rund 6,2 Millionen Euro. Voraussetzung für die Speicherung von Kontaktpersonen ist, dass diese als Angehörige der rechtsextremistischen Szene bekannt sind und durch sie weiterführende Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus erwartet werden können. Das Gesetz ist eine Konsequenz aus der Neonazi-Mordserie des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen nahm der Bundestag einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/10161) an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass Daten eines Betroffenen in der Regel weiterhin gespeichert bleiben, wenn gegen ihn ein Haftbefehl bestand, der wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung aufgehoben wurde, und nur deshalb keine neuen polizeilichen Erkenntnisse gewonnen werden konnten, weil er untergetaucht ist.

Bundeswehreinsatz im Libanon um ein Jahr verlängert: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter Streitkräfte am Unifil-Mandat der Vereinten Nationen im Libanon (United Nations Interim Force in Lebanon) bis 30. Juni 2013 (17/9873) zugestimmt. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/10162) an. In namentlicher Abstimmung votierten 507 Abgeordnete für, 74 Abgeordnete gegen die Verlängerung, vier enthielten sich. Die Kosten für die Verlängerung mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten belaufen sich auf rund 31,3 Millionen Euro.

Kompromiss zur unterirdischen Kohlendioxidspeicherung: Der Bundestag hat am 28. Juni den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/10101) zum Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (17/5750, 17/6264) in der am 7. Juli 2011 vom Bundestag verabschiedeten Fassung (17/6507) angenommen. Der Bundestag hatte am 23. September 2011 den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz angerufen (17/7240). Vorgesehen ist, dass die CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid zugelassen wird, allerdings auf Speicher begrenzt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland vier Millionen Tonnen nicht überschreiten. Damit wird der Umfang der Speichermengen im Vergleich zum ursprünglichen Bundestagsbeschluss reduziert, in dem noch eine jährliche Speichermenge von drei Millionen und eine Gesamtspeichermenge von acht Millionen Tonnen Kohlendioxid vorgesehen war. Eine Erweiterung gibt es hingegen bei der Betreiberverantwortung nach Stilllegung einer Speicheranlage: diese wird um zehn auf 40 Jahre verlängert. Bei der Festlegung, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder unzulässig ist, müssen die Länder unter anderem geologische Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abwägen. Die Bundesregierung hat den Ländern die Förderung von Forschungsprojekten im Zusammenhang mit einem noch zu benennenden CCS-Demonstrationsprojekt zugesagt. Damit soll die Spitzenstellung Deutschlands als Kompetenzträger europäischer CCS-Forschung ausgebaut werden.

Kompromiss zur Mediation: Der Bundestag hat am 28. Juni dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/10102) zum Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (17/5335, 17/5496) in der vom Bundestag am 15. Dezember 2011 verabschiedeten Fassung (17/8058) zugestimmt. Der Bundesrat hatte am 10. Februar 2012 den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz angerufen. Der Kompromiss stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen. Der Vermittlungsausschuss hatte damit die Kritik der Länder am ursprünglichen Bundestagsbeschluss teilweise aufgegriffen. Die Länder hatten bemängelt, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit nur noch außergerichtliche Mediation zulasse, obwohl gerade die gerichtsinterne Mediation ein erfolgreiches Instrument der Streitschlichtung geworden sei.

Kompromiss zur künftigen Solarförderung: Der Bundestag hat am 28. Juni dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/10103) zum Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (17/9152) in der vom Bundestag am 29. März beschlossenen Fassung (17/9152) angenommen. Der Bundesrat hatte zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen (17/9643). Danach bleibt die Kürzung der Vergütungssätze für neue Fotovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bestehen. Änderungen gibt es bei der Einteilung der Leistungsklassen: eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt. Aufgenommen wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt, weil das Gesamtausbauziel erreicht ist. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt ohne Absenkung erhalten. Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einem Solarpark gilt künftig ein Umkreis von zwei statt bisher vier Kilometern. Die Begrenzung auf zehn Megawatt bleibt erhalten. Die Bundesregierung hat zugesichert, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1. Januar 2013 unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro. Außerdem hat sie angekündigt, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Fotovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen.

Gremien neu besetzt: Der Bundestag hat am 28. Juni Mitglieder von drei Gremien gewählt. Auf gemeinsamen Wahlvorschlag aller fünf Fraktionen (17/10089) wurden als vom Bundestag zu benennende Mitglieder des Wissenschaftlichen Beratungsgremiums nach Paragraf 39a des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gewählt: CDU/CSU: Dr. Michael Hollmann, Prof. Dr. Dr. Horst Möller, Prof. Dr. Klaus Schroeder, Prof. Dr. Hans-Joachim Veen; SPD: Prof. Dr. Klaus-Dieter Henke, Dr. Ulrich Mählert: FDP: Dr. Hubertus Knabe; Die Linke: Stefan Liebich; Bündnis 90/Die Grünen: Prof. Dr. Alexander Vatlin. Auf gemeinsamen Wahlvorschlag aller fünf Fraktionen (17/10090) wurden als Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gewählt: CDU/CSU: Karin Maag, Stellvertreter Stephan Mayer; SPD: Dietmar Nietan, Stellvertreter Dr. Dieter Wiefelspütz; FDP: Dr. Max Stadler, Stellvertreter Jimmy Schulz; Die Linke: Ulla Jelpke, Stellvertreterin Petra Pau; Bündnis 90/Die Grünen: Volker Beck, Stellvertreter Jerzy Montag. Schließlich wurden auf gemeinsamen Wahlvorschlag von CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke (17/10091) gegen das Votum der Grünen als Mitglieder des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur nach Paragraf 7 des Gesetzes zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ gewählt: CDU/CSU: Peter Götz, Daniela Ludwig; SPD: Michael Groß, FDP: Peter Müller; Die Linke: Heidrun Bluhm.

Leiharbeit und Werkverträge Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/7220 neu) abgelehnt, der darauf abzielte, den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern und Lohndumping einzudämmen. Die Fraktion sah die Gefahr, dass Unternehmen vermehrt versuchen, Scheinwerkverträge abzuschließen. Die Regierung wurde aufgefordert, den Missbrauch von Werkverträgen gesetzlich zu unterbinden. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7482) keine Mehrheit, in dem eine Abgrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen und verstärkte Kontrollen gefordert wurden. Um grenzüberschreitendes Lohndumping zu verhindern, müssten alle Branchen spezifische Mindestlöhne vereinbaren können, so die Fraktion. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/9473) an.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius und Taiwan: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius vom 7. Oktober 2011 (17/9689) zugestimmt. Damit wird das bisherige Abkommen aus dem Jahre 1978 geändert. Zugleich stimmte das Parlament bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der „Taipeh-Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland“ (17/9690) zu. Taipeh ist die Hauptstadt Taiwans, das völkerrechtlich nicht als souveräner Staat anerkannt wird. Der Vertrag wurde daher von dem Leiter der Taipeh-Vertretung in Deutschland und dem Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh unterzeichnet. Der Bundestag folgt bei beiden Beschlüssen einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/10036).

Internationaler Suchdienst: Einstimmig hat der Bundestag am 28. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst vom 9. Dezember 2011 (17/9693) auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/10047) angenommen. Das Abkommen wurde von Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Großbritannien und den USA geschlossen. Die Neustrukturierung des Internationalen Suchdienstes war notwendig geworden, weil das das Internationale Komitee vom Roten Kreuz Ende 2012 aus der Leitung des Internationalen Suchdienstes zurückzieht.

Abkommen mit Großbritannien zur Bankenabgabe: Gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 7. Dezember 2011 mit Großbritannien zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe (17/9688) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/10154) zugestimmt. Das Abkommen regelt, welcher der beiden Staaten berechtigt ist, eine Bankenabgabe zu erheben, um Doppelbelastungen britischer und deutscher Institute zu vermeiden. Bei doppelter Zuständigkeit zur Erhebung wurde eine Anrechnung der Bankenabgabe im Staat mit dem primären Erhebungsrecht vereinbart.

Wohnungsrechtliche Vorschriften geändert: Gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 28. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften (17/9851) in der vom Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geänderten Fassung (17/10167) angenommen. Damit werden die Regelungen zum Datenabgleich beim Wohngeld präzisiert. Künftig gelten aufgrund einer Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes für die von der Zweckbindung freigestellten Bergarbeiterwohnungen und alle öffentlich geförderten Sozialwohnungen jeweils landeseinheitliche Vorschriften für die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen.

Geodatenzugangsgesetz geändert: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 28. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes (17/9686) auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17/10080) geändert. Damit wurde ein Rechtsgrundlage geschaffen, um die Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten verbindlich festlegen zu können. Geodaten sind digitale Informationen über Räume auf der Erdoberfläche.

Unternehmensmitbestimmung: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag der SPD (17/2122) abgelehnt, die demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen zu stärken. Die Linke unterstützte das Anliegen der SPD, die gefordert hatte, einen gesetzlichen Mindestkatalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte für zentrale unternehmerische Entscheidungen einzuführen und den Schwellenwert für die Mitbestimmung zu senken. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion (17/1413), die Unternehmensmitbestimmung lückenlos zu garantieren. Die Grünen unterstützen das Vorhaben, die SPD enthielt sich. Die Linke wollte die deutsche Mitbestimmungsregelungen auch auf Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen ausdehnen. Der Bundestag folgte jeweils Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/7696).

Kooperation mit Georgien: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 28. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8778) abgelehnt, in dem sich die Fraktion für eine engere Kooperation mit Georgien ausgesprochen hatte. Darin wurde die Regierung aufgefordert, sich innerhalb de EU für eine stärkere Anbindung Georgiens einzusetzen, innerhalb der Nato jedoch für Zurückhaltung mit dem Beitrittsgesuch zu werben. Annäherungen zwischen Georgien und Russland sollten unterstützt werden. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/9622) an.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht:Der Bundestag hat am 28. Juni auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/10148) beschlossen, in einer Reihe von Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und/oder einem Verfahrensbeitritt abzusehen. Dabei geht es unter anderem um Organstreitverfahren der Fraktion Die Linke (Aktenzeichen 2 BvE 7 / 11), der Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul und Claudia Roth (Aktenzeichen 2 BvE 5 / 11), der Grünen-Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Hans-Christian Ströbele, Dr. Anton Hofreiter, des ehemaligen Grünen-Abgeordneten Winfried Hermann sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Aktenzeichen 2 BvE 2 / 11) und der Grünen-Fraktion (Aktenzeichen 2 BvE 6 / 11) gegen die Bundesregierung.

Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni  einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7952) abgelehnt, in dem die Fraktion für einen „starken Haushalt für ein ökologisches und solidarisches Europa“ im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020 eintritt. Die Grünen hatten unter anderem verlangt, dass Einnahmen aus EU-weiten Steuern die Beiträge der Mitgliedstaaten in gleicher Höhe senken sollten. Forschung und Entwicklung, Bildung und Klimaschutz seien vorrangig zu finanzieren. Auch sollte die „von der Bevölkerung gewünschte“ Neuausrichtung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik nicht länger blockiert werden.

Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fiskalpakt und ESM: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 28. Juni auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/10149) beschlossen, in Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Gesetze zu Fiskalvertrag und Europäischem Stabilitätsmechanismus (ESM) Stellung zu nehmen und mehrere Prozessbevollmächtigte zu bestellen. Der Beschluss wird mit der Erwartung begründet, dass gegen die Gesetze, die am 29. Juni im Bundestag zur Abstimmung stehen, noch am selben Tag Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 28. Juni Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 445 bis 462 übernommen (17/9964, 17/9965, 17/9966, 17/9967, 17/9968, 17/9969, 17/9970, 17/9971, 17/10134, 17/10135, 17/10136, 17/10137, 17/10138, 17/10139, 17/10140, 17/10141, 17/10142, 17/10143).