Erklärung des Ausschusses zu Nordkorea vom 2. April 2014
Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vom 2. April 2014 zum Bericht der VN-Untersuchungskommission zur menschenrechtlichen Situation in Nordkorea:
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe verurteilt die schweren Menschenrechtsverletzungen an der nordkoreanischen Bevölkerung und unterstützt Forderungen nach einer Aufarbeitung der Verbrechen
Die VN-Untersuchungskommission zu Nordkorea hat am 17. März dem Menschenrechtsrat in Genf ihren Bericht vorgestellt. Die Expertenkommission unter dem Vorsitz des australischen Juristen Michael Kirby war im März 2013 durch den VN-Menschenrechtsrat eingesetzt worden. Der 372 Seiten umfassende Bericht ist bereits Mitte Februar 2014 veröffentlicht worden. Er stützt sich auf Aussagen von mehr als 80 Nordkoreanern, denen die Flucht aus dem hermetisch abgeschlossenen Land gelungen ist und die selbst zu Opfern des Regimes geworden sind.
Der Bericht belegt erneut systematische Menschenrechtsverletzungen von Seiten des Staates in einer Schwere, die in der heutigen Welt keinen Vergleich kennt. Wo so viel Leid geschah und noch geschieht, muss die internationale Staatengemeinschaft gemeinsam handeln, mahnt die Untersuchungskommission.
Opfer sind laut Kommission nicht nur politische Gefangene, Mitglieder religiöser Minderheiten wie Christen oder Nordkoreaner, die ins Ausland fliehen wollten, sondern auch all diejenigen, die das Regime als politisch unzuverlässig betrachte. Manchmal genüge es, TV-Serien aus dem Ausland anzuschauen, um Repressalien zu erleiden oder inhaftiert zu werden. Um die Menschen gefügig zu machen, herrsche ein Klima der Angst. Als Verbrechen des Systems werden unter anderem Mord, Versklavung, Folter, Haft, Vergewaltigung, erzwungene Abtreibungen, Zwangsumsiedlungen sowie das Aushungern und die Ausrottung ganzer Bevölkerungsgruppen genannt. Darüber hinaus wirft die Kommission der Regierung in Pjöngjang vor, in vier großen Lagern bis zu 120.000 politische Gefangene zu internieren.
Die internationale Staatengemeinschaft muss aus dem Kirby-Bericht Konsequenzen ziehen. Für die Verbrechen könnten nach Einschätzung der Kommission mehrere Hundert Menschen verantwortlich sein. Ein Großteil der Verantwortung wird der Staatsführung zugewiesen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht straflos bleiben, sondern müssen geahndet werden. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages unterstützt daher ausdrücklich alle Forderungen des VN-Ermittlerteams um den Kommissionsvorsitzenden Michael Kirby. Er unterstützt insbesondere, dass die nordkoreanische Führung unter Staatschef Kim Jong Un vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder einem Sondertribunal für diese Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden muss. Einer entsprechenden Resolution durch den Sicherheitsrat steht er positiv gegenüber. In diesem Zusammenhang unterstützt er auch die Empfehlung an den Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen, eine Struktur zur Beweissicherung zu schaffen, die sicherstellt, dass die Verantwortlichen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden können.