Deutscher Bundestag - Archiv
© Volker Ullrich / Barbara Gandenheimer
Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU
Diplom-Kaufmann, Rechtsanwalt
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. Oktober 1975 in Illertissen, katholisch.
1995 Abitur am Erasmus-Gymnasium in Amberg. 1996 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg und an der Fern-Universität Hagen. Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. 2001 Erstes juristisches Staatsexamen. 2002 Promotion zum Dr. jur. 2004 Examen als Diplom-Kaufmann. 2004 Zweites juristisches Staatsexamen. 2002 bis 2004 Rechtsreferendar. 2005 bis 2011 Tätigkeit als Rechtsanwalt in mittelständischen und internationalen Sozietäten.
2002 bis 2011 Stadtrat der Stadt Augsburg. 2011 bis 2013 Berufsmäßiger Stadtrat und Leiter des Ordnungsreferats der Stadt Augsburg. 2003 bis 2013 Mitglied im Rechts- und Verwaltungsausschuss des Bayerischen Städtetags.
Seit 1992 Mitglied der CSU. 1994 bis 1995 Landesvorsitzender der Schüler-Union Bayern. 1998 bis 1999 Landesvorsitzender des RCDS in Bayern. 2001 bis 2009 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Augsburg. Seit 2011 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU-Augsburg.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestags.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappen- Wahlkreis 252: Augsburg-Stadt
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Stadt Augsburg, Augsburg,
- Stadtrat und Ordnungsreferent
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.