Deutscher Bundestag - Archiv
Stephan Kühn
© Stefan Kaminski
Stephan Kühn (Dresden), Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Soziologe
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. September 1979 in Dresden; ledig.
Abitur am Marie-Curie-Gymnasium Dresden 1998; anschließend 1999 Zivildienst; Studium der Soziologie an der Technischen Universität Dresden; Abschluss als Diplomsoziologe 2008; Referent der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag 2008 bis 2009.
Während der Schulzeit Mitarbeit in der UNICEF-Arbeitsgruppe Dresden und im Stadtschülerrat; Mitglied im Umweltverband GRÜNE LIGA Dresden/Oberes Elbtal e.V..
Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen, 1998 bis 2010 Stadtrat der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Landeshauptstadt Dresden seit 2004; von 2003 bis 2005 und seit 2008 Sprecher des Kreisverbands Dresden von Bündnis 90/Die Grünen; Beisitzer im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen 2007 bis 2008.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 160: Dresden II - Bautzen II
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
- Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Dresden,
- Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.