Deutscher Bundestag - Archiv
© Marieluise Beck / Stefan Kaminski
Marieluise Beck (Bremen), Bündnis 90/Die Grünen
Lehrerin
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. Juni 1952 in Bramsche/Osnabrück; zwei Töchter.
Gymnasium, Abitur 1970 in Osnabrück; Studium in Bielefeld und Heidelberg (Deutsch, Geschichte, Gemeinschaftskunde); Reallehrerin an der Konrad-Adenauer-Realschule in Pforzheim.
Mitglied in der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, der Gesellschaft für bedrohte Völker und im BUND.
Seit März 1980 Mitglied der Grünen; 1991 bis 1994 Mitglied der Bremischen Bürgerschaft.
Mitglied des Bundestages von 1983 bis 14. April 1985; 1987 bis 1990 und seit 1994; 1998 bis 2002 Ausländerbeauftragte der Bundesregierung; 2002 bis 2005 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; gleichzeitig Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 054: Bremen I
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Verein Brücke der Hoffnung, Bremen,
Vorsitzende
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.