Deutscher Bundestag - Archiv
Beatrix von Storch
© Beatrix von Storch
Beatrix von Storch, AfD
Rechtsanwältin
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. Mai 1971 in Lübeck; evangelisch; verheiratet.
1990 Abitur; 1990 bis 1992 Lehre zur Bankkauffrau; 1992 Studium der Rechtswissenschaften, 1. Juristisches Staatsexamen und 2. Juristisches Staatsexamen.
Seit 2001 Rechtsanwätin, Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenzrecht.
2014 bis 2017 Mitglied des EU-Parlaments.
Mitglied in der Hayek-Gesellschaft; Gründerin und Sprecherin der Zivilen Koalition e. V.
2011 Mitglied der FDP; seit 2013 Mitglied der AfD; stellvertretende Bundessprecherin der AfD; Landesvorsitzende der AfD Berlin.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Gewählt über Landesliste)" ein-/ausklappen- Wahlkreis 075: Berlin-Mitte
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Europäisches Parlament, Brüssel,
- Mitglied des Europäischen Parlaments
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Zivile Koalition e.V., Berlin,
- Vorsitzende des Vorstandes (bis Mai 2019)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.