Häufig gestellte Fragen
- Wie funktioniert ein Bürgerrat?
- Warum kann ich mich nicht für eine Teilnahme am Bürgerrat bewerben?
- Wie wird sichergestellt, dass in den Bürgerrat viele verschiedene Perspektiven einfließen?
- Wie wurde das Thema für den ersten Bürgerrat des Deutschen Bundestages festgelegt?
- Was passiert mit den Ergebnissen und wie verbindlich sind sie für das Parlament?
- Warum tagt der Bürgerrat nicht öffentlich?
Wie funktioniert ein Bürgerrat?
In den Bürgerräten soll ein Querschnitt der Bevölkerung ein für die ganze Gesellschaft wichtiges Thema diskutieren und Vorschläge für die Politik erarbeiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden per Zufall ermittelt (Losverfahren) und bilden so einen Bevölkerungsquerschnitt ab. So sollen unterschiedliche Lebenserfahrungen und Perspektiven einfließen. Die zufällig ausgewählten Personen treffen sich mehrmals über einen längeren Zeitraum hinweg an mehreren Wochenenden in Präsenz sowie in digitalen Abendveranstaltungen. Eine professionelle Moderation sorgt dafür, dass alle gleichermaßen zu Wort kommen und die Gesprächsatmosphäre gut ist. Sie stellt auch sicher, dass alle dem Prozess folgen können und (Zwischen-)Ergebnisse festgehalten werden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zunächst in die Themen eingeführt. Dabei bringen Expertinnen und Experten alle auf den gleichen Wissensstand. In kleinen Gruppen von etwa acht Personen wird diskutiert, und es werden Ideen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Lobby- und Interessengruppen haben keinen Platz in den Diskussionsrunden der Kleingruppen. Expertinnen und Experten stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Rückfragen zur Verfügung. In den Bürgerräten sollen Vorschläge für aktuelle politische Fragen entwickelt werden, die im Alltag der Menschen eine Rolle spielen. Ihre Empfehlungen können der Politik als Kompass für anstehende Entscheidungen dienen.
Warum kann ich mich nicht für eine Teilnahme am Bürgerrat bewerben?
Damit in die Beratungen unterschiedliche Sichtweisen ausgewogen einfließen können, ist es notwendig, die Breite der Gesellschaft im Bürgerrat abzubilden. Dies soll durch eine Zufallsauswahl erreicht werden. So können auch Menschen angesprochen werden, die sonst nicht politisch aktiv sind, nicht an Beteiligungsverfahren teilnehmen oder sich noch nie vertieft mit dem Thema des Bürgerrates auseinandergesetzt haben. Die für die Zufallsauswahl erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum oder Alter) werden von den Meldeämtern zur Verfügung gestellt. Die so ermittelten Personen erhalten ein persönliches Einladungsschreiben. Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Schreiben bekommen haben, können dann ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden. Eine Bewerbung ist daher weder notwendig noch möglich.
Wie wird sichergestellt, dass in den Bürgerrat viele verschiedene Perspektiven einfließen?
Ein Problem kann am besten gelöst werden, wenn man es von vielen Standpunkten aus betrachtet. Das wird im Bürgerrat durch die Zufallsauswahl, die Wissensvermittlung und die Moderation unterstützt. Die Zufallsauswahl ermöglicht es, dass im Bürgerrat Menschen mit unterschiedlichen Berufs- und Lebenserfahrungen zusammen kommen. Sie sind in Rente, stehen im Arbeitsleben oder gehen noch zur Schule. Männer und Frauen sind dabei. Sie haben studiert, eine Lehre gemacht oder keinen Schulabschluss. Sie kommen aus Dörfern ebenso wie aus Millionenstädten. Zu Beginn der Beratungen bekommen sie vielfältige Informationen von Expertinnen und Experten, die nach Einbeziehung des wissenschaftlichen Beirats angefragt werden und das Meinungsspektrum zum Beratungsgegenstand abbilden. Einbezogen werden können auch Interessenvertreterinnen und -vertreter sowie Betroffene. Dass alle Beteiligten in einem Bürgerrat zu Wort kommen, stellt die Moderation sicher. Es sollen auch „die Leiseren, die Introvertierten, die Jüngeren, die Vorsichtigen“ im Bürgerrat gehört werden. Unterschiedliche Sichtweisen sollen zugelassen und wertgeschätzt werden. Die Moderation stellt die Beratungsergebnisse zusammen und berücksichtigt auch Minderheitenmeinungen oder Probleme, die im Verlauf der Beratung auftauchen. Auch diese Positionen fließen in das Bürgergutachten ein, so dass Meinungsverschiedenheiten sichtbar werden.
Wie wurde das Thema für den ersten Bürgerrat des Deutschen Bundestages festgelegt?
Der Bundestag beschäftigt sich schon seit einigen Monaten mit der Vorbereitung des ersten Bürgerrates. Der Ältestenrat hat eine Berichterstattergruppe Bürgerrat berufen, in der alle Fraktionen vertreten sind. Die Berichterstattergruppe hat mehrere geeignete Fragestellungen erwogen und sich schließlich mehrheitlich auf das Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ verständigt. Der Einsetzungsbeschluss für den ersten Bürgerrat stand am 10. Mai 2023 auf der Tagesordnung des Plenums.
Was passiert mit den Ergebnissen und wie verbindlich sind sie für das Parlament?
Der Bürgerrat übergibt seine Empfehlungen nach Abschluss der Beratungen als Bürgergutachten an die Bundestagspräsidentin. Danach wird das Bürgergutachten als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und in die parlamentarischen Beratungen gegeben. Schon in seinem Einsetzungsbeschluss für den Bürgerrat hat der Deutsche Bundestag festgelegt, welche Ausschüsse sich mit den Ergebnissen befassen sollen. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen entscheidet der Bundestag, wie er mit den Ergebnissen umgeht. Er kann zum Beispiel die Bundesregierung zu einem bestimmten Handeln auffordern oder selbst eine Gesetzesinitiative starten. Grundsätzlich gilt: Bürgerräte machen Vorschläge und beraten das Parlament. Sie treffen keine Entscheidungen und ersetzen nicht die Debatte im Bundestag. Sie sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen des Parlaments. Die letztendliche Entscheidung treffen aber die gewählten Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dafür auch die Verantwortung tragen und Rechenschaft ablegen müssen. Die Teilnehmenden des Bürgerrats und die Öffentlichkeit werden über den Gang der parlamentarischen Beratungen informiert. Sie erfahren auch, ob Ergebnisse abgelehnt, teilweise oder ganz übernommen werden.
Warum tagt der Bürgerrat nicht öffentlich?
In einem Bürgerrat kommen Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Lebenserfahrungen zusammen, um gemeinsam über ein für die Gesellschaft wichtiges Thema zu diskutieren. Dabei soll eine Diskussion auf Augenhöhe entstehen, bei der sich auch diejenigen einbringen können, die ansonsten eher zurückhaltend in der politischen Diskussion sind. Eine Live-Übertragung würde diese angestrebte offene Diskussion erschweren. Zudem soll es den Teilnehmenden möglich sein, ihre Positionen im Verlauf der Beratungen zu ändern, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.
Während der Beratungen des Bürgerrates werden im Nachgang der Sitzungen jeweils die Vorträge der Expertinnen und Experten zusammen mit einem Kurzbericht veröffentlicht. Zudem wird der Diskussionsverlauf am Ende der Beratungen im Bürgergutachten dargestellt. Des Weiteren wird der Bürgerrat wissenschaftlich evaluiert. Der Evaluationsbericht wird ebenfalls veröffentlicht.
In jeder Sitzung des Bürgerrates können parallel bis zu 30 Abgeordnete bzw. deren Mitarbeiter, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Medienvertreter teilnehmen. Die Zugangsregeln finden Sie hier.