FDP-Fraktion verliert Sitz nach Wiederholungswahl in Berlin
Berlin hat am Sonntag, 11. Februar 2024, die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag teilweise wiederholt. Die Gesamtzahl der Sitze des Parlaments verringert sich aufgrund des Wahlergebnisses von 736 auf 735 Sitze. Nach dem neu festgestellten vorläufigen amtlichen Wahlergebnis verliert die FDP-Fraktion ein Mandat. Die Wahlbeteiligung ist im Vergleich zur Wahl 2021 bundesweit von 76,6 auf 76,4 Prozent gesunken.
Darüber hinaus hat die Wiederholungswahl zu Verschiebungen von Mandaten gegenüber der aktuellen Sitzverteilung geführt. Die SPD verliert in Berlin einen Sitz, gewinnt aber in Niedersachsen einen hinzu. Bündnis 90/Die Grünen verlieren in Berlin einen Sitz und gewinnen in Nordrhein-Westfalen einen Sitz. Auch Die Linke verliert in Berlin einen Sitz, kann diesen durch ein Mandat aus Hessen aber ausgleichen.
Verlorene und gewonnene Mandate
Nach dem vorläufigen Ergebnis verlieren ihr Mandat die Abgeordneten:
- Lars Lindemann (FDP)
- Ana-Maria Trăsnea (SPD)
- Nina Stahr (Bündnis 90/Die Grünen)
- Pascal Meiser (Gruppe Die Linke)
Dafür erwerben folgende Wahlbewerberinnen ein Mandat:
- Angela Hohmann (SPD) aus Niedersachsen
- Franziska Krumwiede-Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) aus Nordrhein-Westfalen
- Christine Buchholz (Die Linke) aus Hessen
Aktuelle Ergebnisse
Die vorläufigen Ergebnisse können auf der Webseite des Bundestages abgerufen werden unter:
Die Wahlkreissuche des Bundestages liefert Informationen zu allen Wahlkreisen der Bundesrepublik. Wählt man einen Wahlkreis aus, werden die Biografien der dort gewählten Abgeordneten sowie die Erst- und Zweitstimmenergebnisse angezeigt. Die Wahl betraf Wahlbezirke aus allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen. Am Wahltag haben die Wählerinnen und Wähler sowohl mit ihrer Erst- als auch mit ihrer Zweitstimme über dieselben Wahlvorschläge wie zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 abgestimmt.
Kein Einfluss auf Mehrheitsverhältnisse im Parlament
Bei der Wiederholungswahl konnten alle 2021 in Berlin erzielten Direktmandate verteidigt werden. Das Zweitstimmenergebnis für Berlin wich hingegen teilweise deutlich von den Ergebnissen von 2021 ab. Zwar bleibt die SPD in Berlin mit 22,2 Prozent stärkste Kraft, verliert jedoch 1,2 Prozentpunkte im Vergleich zu 2021. Die CDU gewinnt hingegen 1,3 Prozentpunkte und liegt damit bei 17,2 Prozent. Bündnis 90/Die Grünen konnten ihr Ergebnis knapp halten und verloren 0,3 Prozent. Mit 22 Prozent bleiben sie weiterhin zweistärkste Kraft in Berlin. Die Linke konnte 0,1 Prozent hinzugewinnen und steht nun bei 11,5 Prozent. Auch die AfD wuchs von 8,4 auf 9,4 Prozent. Die FDP verlor 0,9 Prozent und steht mit 8,1 Prozent nun hinter der AfD.
Auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament insgesamt haben die neuen Berliner Ergebnisse keinen Einfluss. Auch die bundesweiten Zweitstimmenergebnisse ändern sich nur marginal. Die SPD als stärkste Kraft steht weiter bei 25,7 Prozent. Die CDU gewinnt leicht und liegt nun bei 19 Prozent (2021: 18,9). Bündnis 90/Die Grünen stehen nun bei 14,7 Prozent (2021: 14,8), die FDP bei 11,4 Prozent (2021: 11,5), die AfD bei 10,4 Prozent (2021: 10,3) und Die Linke unverändert bei 4,9 Prozent. Auf die Stimmenanteile der CSU, die nur in Bayern zur Wahl antritt, hatte die Widerholungswahl naturgemäß keinen Einfluss. Sie liegt daher weiter bei 5,2 Prozent im bundesweiten Schnitt.
Grund für die Wiederholungswahl waren Unregelmäßigkeiten bei der Wahl 2021 in einigen Berliner Wahlbezirken. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher am 19. Dezember 2023 eine Wiederholung in 455 von 2.256 Wahlbezirken angeordnet.
Amtliches Endergebnis am 1. März
Bis zur Feststellung des endgültigen Gesamtergebnisses der Wahl gelten die bisher veröffentlichten Ergebnisse aus den Berliner Wahlkreisen nur vorläufig. Im nächsten Schritt werden die Berliner Kreiswahlleitungen die Niederschriften aus den Wahlbezirken prüfen und die Kreiswahlausschüsse die Ergebnisse in den Wahlkreisen endgültig feststellen. Der Landeswahlausschuss wird dann das endgültige Ergebnis für Berlin feststellen. In den anderen Bundesländern bleiben die Feststellungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse aus dem Jahr 2021 unverändert. An diese Feststellungen ist der Bundeswahlausschuss weiterhin gebunden.
Die Neufeststellung des endgültigen Gesamtergebnisses der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag erfolgt durch den Bundeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Freitag, 1. März 2024. Nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes muss der Ältestenrat des Deutschen Bundestages nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses die Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag treffen. Der Ältestenrat ist das geschäftsführende Gremium des Bundestages. Ihm gehören Abgeordnete aller im Parlament vertretenen Fraktionen an.
Abgeordnete, die neu in den Bundestag einziehen, treten ihr Mandat mit der Eröffnung der ersten Sitzung nach der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses an – voraussichtlich also am Mittwoch, 13. März. Eine Überlappung der Mandatszeit von ausscheidenden und neu einziehenden Mandatsträgern wird durch das Bundeswahlgesetz dezidiert ausgeschlossen. (eis/ste/12.02.2024)