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Studentische Aushilfskräfte (w/m/d)

Ein junger Mann und eine junge Frau stehen in der Kuppel des Reichstagsgebäudes.

studentische Hilfskräfte (© DBT/Marc Beckmann)

Kann ich mich bewerben?

Bewerben können sich Studierende (w/m/d), die an einer Universität oder Fachhochschule in Berlin oder Brandenburg oder an einer staatlich anerkannten Fernuniversität im Vollzeitstudium immatrikuliert sind und während der gesamten Dauer der Tätigkeit beim Deutschen Bundestag eingeschrieben bleiben. Während eines Urlaubssemesters oder eines Promotionsstudiums ist keine Beschäftigung als Aushilfskraft möglich. Eine weitere Nebentätigkeit ist während Ihrer Beschäftigungszeit nicht gestattet.

Wo werde ich eingesetzt?

1. Besucherdienst

Im Besucherdienst des Deutschen Bundestages wirst du zur Unterstützung bei der Betreuung von Besuchergruppen und Einzelgästen in den verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages eingesetzt. Für viele Gäste des Hauses bist du der erste und mitunter auch einzige Kontakt zum Personal des Deutschen Bundestages. Dir kommt daher auch die Rolle als „Visitenkarte“ des Parlamentes zu.
Erwartet werden daher freundliche Umgangsformen, Fingerspitzengefühl im Umgang mit Besuchenden unterschiedlicher nationaler, sozialer und kultureller Herkunft, Geduld und Belastbarkeit sowie sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Vorerfahrungen in Tätigkeiten mit Publikumsverkehr (beispielsweise im Hotel- oder Gaststättenbereich, Tourismus oder Einzelhandel) sowie Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Die Arbeitsverträge werden befristet für 6 Monate geschlossen. Bei Bedarf besteht eine Verlängerungsoption. Die maximale Beschäftigungszeit beträgt 24 Monate.

2. Verwaltung

In verschiedenen Bereichen der Verwaltung kannst du als studentische Aushilfskraft zu einem reibungslosen Betrieb des Bundestages beitragen. Hier erfolgt dein Einsatz z. B. in den Bereichen IT, (Untersuchungs-)Ausschuss, internationale Beziehungen, Europa, Lobbyregister oder der Bundestagspolizei.

Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?

Im Besucherdienst erhältst du einen Vertrag über wahlweise 10 oder 15 Wochenstunden, hast aber die Möglichkeit auf bis zu 20 Stunden in der Woche aufzustocken. Die Arbeitszeit verteilt sich über die gesamte Woche und erfolgt in Einsätzen von 4 bis 6 Stunden. Auch in den Abendstunden, am Wochenende und an Feiertagen sind Einsätze erforderlich.
In der Verwaltung erhältst du üblicherweise einen Vertrag über 19,5 Stunden. Die Arbeitszeit verteilt sich auf den Zeitraum von Montag bis Freitag und ist mit deinem Einsatzbereich abzusprechen.

Was werde ich verdienen?

Als studentische Aushilfskraft erhältst du eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 3 TVöD. Im Besucherdienst erhältst du einen Bruttolohn von ca. 660 (bei 10 Wochenstunden) bzw. ca. 990 Euro (bei 15 Wochenstunden). Hinzu kommen noch etwaige Zuschläge z. B. für Spät- oder Sonntagsarbeit.
In der Verwaltung beläuft sich das Bruttogehalt bei einem Einsatz von 19,5 Wochenstunden auf ca. 1.290 Euro.

Wie kann ich mich bewerben?

Schicke uns eine E-Mail mit den nachfolgend genannten Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an:
studis.zv2@bundestag.de
Alternativ kannst du deine Bewerbung auch per Post an uns schicken:
Deutscher Bundestag
Personalreferat ZV 2 / Studis
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Bei Fragen: +49 30 227-35756 oder -32415

Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (mit Angabe der Studienrichtung, der Hochschul- und Fachsemesteranzahl)
  • Zeugniskopien (Abitur-, ggf. Hochschul- und ggf. Ausbildungszeugnis)
  • Kopie eines Ausweisdokumentes
  • Nachweis sehr guter deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise C2 Sprachzertifikat, deutschsprachiges Abitur, deutschsprachiger Hochschulabschluss o.Ä.)
  • ausgefüllter Personalbogen für studentische Hilfskräfte und ausgefüllter Fragebogen für studentische Hilfskräfte (zu finden oben unter „weitere Informationen“)

Bitte sehe bei postalischen Bewerbungen von der Zusendung von Bewerbungsmappen ab.

Was passiert dann mit Ihrer Bewerbung?

Alle eingehenden Bewerbungen werden schriftlich beantwortet. Sofern du keinen Personal- und Fragebogen mitgeschickt hast, werden dir diese zugesandt. Diese Unterlagen sendest du ausgefüllt an das Personalreferat ZV 2 zurück. Mit der Zusendung des Personalbogens ist noch keine Einstellungszusage verbunden.
Deine Bewerbung wird für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten berücksichtigt. Wenn sich innerhalb dieser Zeit ein Bedarf an studentischen Aushilfskräften ergibt und deine Bewerbung in die engere Wahl kommt, wirst du vom Personalreferat ZV 2 unaufgefordert benachrichtigt und ggf. zu einem Auswahlverfahren eingeladen. Ergibt sich kein Bedarf, erhältst du deine Unterlagen spätestens nach 12 Monaten zurück.
Die Verarbeitung der mit deiner Bewerbung übermittelten Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 88 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Bundesdatenschutzgesetz. Die Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO erhältst du zusammen mit der Eingangsbestätigung zu deiner Bewerbung übersandt.

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